Da der Einzug der Kfz-Steuer derzeit Ländersache ist, werden ab Februar 2014 mindestens 16 unterschiedliche EZE für den Einzug der Kfz-Steuer je Bundesland im Umlauf sein! Der Aussteller muss jedem Straßenverkehrsamt die IBAN und BIC seiner zuständigen Finanzbehörde zuordnen und auf der EZE eintragen. Zulassungen mit falschen Einzugsermächtigungen werden von den Zulassungsbehörden nicht bearbeitet.
Die Zulasser Services GmbH hat gemeinsam mit der TÜV Rheinland Plus GmbH die webbasierte Software Die Zulasser® entwickelt, die für jeden Auftrag die jeweils richtige EZM und Vollmacht je Zulassungskreis erstellt und in Klarschrift zum Ausdruck zur Verfügung stellt. Darüber hinaus können mit Die Zulasser® An-, Ab- und Ummeldungen einfach, sicher und individuell bundesweit abgewickelt werden.
Die Zulasser® bietet ein innovatives und modular konzipiertes System für Autohäuser, Autohersteller sowie Flotten- und Leasingkunden, das dem wachsenden Bedürfnis nach adäquaten Dienstleistungen Rechnung trägt. Regional tätige Zulassungsdienste können dem Verbund jederzeit beitreten und damit eigene, aber auch zugesteuerte Aufträge in ihrem eigenen Marktgebiet bearbeiten.
Alle Leistungen werden zentral über DIE ZULASSER Internet- und Systemplatt-form gesteuert. Herzstück des Verfahrens ist ein Datenbank-System, über das eine mehrstufige und datenschutzkonforme Abwicklung und Kontrolle aller Transaktionen ermöglicht wird.
Um die beschriebenen Leistungen bundesweit gerade auch dezentralen Fuhr-parks zur Verfügung stellen zu können, kooperieren TÜV Rheinland Plus, TÜV SÜD Car & Registration, die EHA-Gruppe und Schilder-Reiske mit DIE ZULASSER SERVICES GmbH. Insgesamt decken die Partner heute bereits viele Zulassungsbezirke in Deutschland im Verbund ab. Mit weiteren bedeutenden Zulassungsdienstleistern werden bereits intensive Gespräche geführt, um zu-künftig automatisierte Zulassungsdienste über alle 440 Zulassungsbezirke abwickeln zu können.
Zusätzlich werden angeboten: Fahrzeugverbringung, Fahrzeugbriefverwaltung, Wiederbesorgung Zulassungsteil II, Ausfuhrbescheinigungen etc.