Neben der erforderlichen Investition in die Aufrüstung des Fuhrparks stellt die Elektromobilität Verantwortliche in Unternehmen vor große Herausforderungen. In vielen Bereichen gleichen Elektroautos nur auf den ersten Blick ihren kraftstoffgetriebenen Vorgängern. Vor allen Dingen im täglichen Einsatz durch Fahrzeugführer zeigen sich deutliche Unterschiede, die eine Anpassung der klassischen Einweisung durch Fuhrparkverantwortliche unverzichtbar machen.
„Nur weil jeder Führerscheininhaber ohne Zusatzqualifikation von einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf ein gleichwertiges Fahrzeug mit E-Antrieb umsteigen kann und darf, heißt das noch nicht, dass es keine relevanten Unterschiede gibt“, weiß Niels Krüger, geschäftsführender Gesellschafter der TCS GmbH. „In Handhabung und Bedienung unterscheiden sich Fahrzeuge zum Teil deutlich und nicht zuletzt die mit dem E-Antrieb verbundenen Risiken machen eine gründliche Einweisung unerfahrener Nutzer zwingend erforderlich.“
Im Fuhrparkmanagement spielt die Fahrerunterweisung eine zentrale Rolle. Zum einen liegt es im Interesse des Unternehmens, dass seine Mitarbeiter grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit überlassenen Fahrzeugen besitzen. Hierzu zählen im Falle des Umstiegs auf E-Fahrzeuge vermeintlich einfache Aspekte, wie besondere Fahreigenschaften, die sachgerechte Durchführung des Ladevorgangs, die Berücksichtigung der Reichweite und der unterschiedlichen Faktoren, welche diese beeinflussen. Eine Einweisung soll auch die Fragen beantworten, wie zum Beispiel beim Elektroauto eine Autowäsche durchgeführt wird oder wie sich der Fahrzeugführer im Falle einer Panne oder eines Unfalls verhalten sollte, um sich und andere nicht zu gefährden oder zusätzlichen Schaden am Fahrzeug zu verursachen.
Neben diesen Aufgaben, mit denen Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen und Mitarbeiter sowie die Investition schützen, verpflichtet zum anderen das Arbeitsschutzgesetz Fuhrparkbetreiber dazu, in regelmäßigen Abständen, zumindest einmal jährlich, eine Einweisung zu Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchzuführen.
Mit einem Online-Schulungsportal bietet die TCS GmbH aus Burgwedel Fuhrparkbetreibern die Möglichkeit, Fahrzeugnutzer entsprechend gesetzlicher Vorschriften zu prüfen und nach Vorgaben der UVV zu zertifizieren. Als zusätzliches Angebot bietet der Spezialist für Business Mobility jetzt auch Fahrerunterweisungen, speziell auf die veränderten Anforderungen der E-Mobilität abgestimmt.
„Die Bedeutung der E-Mobilität wird in den nächsten Jahren für Unternehmen rasant zunehmen“, prognostiziert Krüger. „Als Partner für alle Aspekte des Fuhrparkmanagements stehen wir unseren Kunden schon heute mit innovativen Dienstleistungen zur Seite und erleichtern ihnen so den Umstieg.“