Hier müssen seit SEPA-Einführung für den Einzug der Kfz-Steuer nicht nur IBAN und BIC des Fahrzeugbesitzers angegeben werden, sondern auch IBAN und BIC der zuständigen Finanzbehörde. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Umstellung von Finanzamt auf Zollbehörde eine täglich wachsende Herausforderung, zumal diese Umstellung in den jeweiligen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen stattfindet.
Dies hat dazu geführt, dass es nicht nur je Bundesland, sondern zwischenzeitlich fast je Straßenverkehrsamt unterschiedliche Formulare und Vollmachten gibt - mit teils erheblichen Unterschieden.
Und: jedes SVA akzeptiert nur noch die eigenen Formulare! Abweichungen, seien sie auch noch so gering (z.B. fehlende Trennstriche) führen unweigerlich zur Ablehnung der Zulassung. Über 100 Formulare sind bereits im Umlauf und es werden täglich mehr. Oft genug wissen noch nicht mal die Behörden selbst, welches Formular wann wo verwendet werden muss und verweisen den Kunden von Pontius zu Pilatus.
Wie soll der Mitarbeiter im Autohaus oder einer Zulassungsstelle da noch durchblicken?
Abhilfe schafft die webbasierte Software Die Zulasser®, die für jeden Auftrag die jeweils richtige EZM und Vollmacht je Zulassungskreis automatisch erstellt und in Klarschrift zum Ausdruck zur Verfügung stellt. Mit Die Zulasser® können An-, Ab- und Ummeldungen auch bundesweit einfach, sicher und korrekt abgewickelt werden (BUZ). So kann der Kunde sicher sein, dass seine Zulassung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann und nicht an formalen Kriterien scheitert.
Die Zulasser® ist ein gemeinsames Projekt der TCS Technology Content Services GmbH und Card & Finance Consulting GmbH, Nürnberg.