So finden sich zunehmend entsprechende Anforderungen in Ausschreibungen. „Technologieanbieter und Dienstleister stehen damit in der Pflicht, Vorgaben zu erfüllen, bzw. mit entsprechenden Testaten, oder Zertifikaten zu belegen. Umgekehrt können beispielsweise Verwaltungen und Organisationen auf diese Weise effizient eigene Defizite in Sachen Barrierefreiheit kompensieren.“, so die Einschätzung von Monika Schmidt, Aufsichtsratsvorsitzende der TEK-SERVICE AG aus Lörrach.
Indem beispielsweise vormals analoge, papiergestützte Beschaffungsprozesse durch eine barrierefreie e-Procurementstrategie ersetzt werden, ist verwaltungsweit ein Meilenstein erreicht. Gerade beim Einkauf handelt es sich um weitreichende Verfahrensabläufe, die sowohl für Zentralverwaltungen, Schulen, Kindergärten, Kitas, Aussenstellen und Eigenbetriebe relevant sind. Handelt es sich darüber hinaus um kreisweite, oder landesweite Einkaufsverbünde, multipliziert sich dieser Effekt sehr schnell in die Fläche.
Klare Anforderungen richten sich somit auch an Kommunalverwaltungen. Nicht nur in Hinblick auf die „digitale“ Barrierefreiheit ihrer Bürger, sondern auch für die interne Arbeitswelt ihrer Mitarbeiter. „Das Thema Barrierefreiheit ist auch für Kommunalverwaltungen verbindlich.“, so Sascha Noack von TWIN CUBES GmbH (BITV-Test Prüfstelle). „Gemäß BITV 2.0, §2 fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung, neben Webseiten und mobilen Anwendungen, auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe; einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung – also konkret, auch interne Abläufe in einer Kommunalverwaltung.“
Eine klare Einschätzung hierzu hat Achim Florin, Vergabegrundsatzstelle Polizei Berlin: „Die digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiges Anliegen bei der Implementierung neuer IT-Fachverfahren im Land Berlin. Die hierfür maßgeblichen Standards für die Berliner Verwaltung sind in der IKT-Architektur festgelegt. Hier werden die übergreifenden Ziele und Handlungsfelder für die Informations- und Kommunikationstechnik für das Land Berlin definiert. Insofern haben wir diese Vorgabe, als ausschreibende Stelle, auch im Lastenheft unserer e-Procurementlösung (TEK-SERVICE AG) berücksichtigt. Durch den Einsatz als zentrales IT-Fachverfahren im Land Berlin partizipieren damit alle Dienststellen gleichermaßen von den barrierefreien Verfahrensabläufen im Einkauf. Das ist ein großer Erfolg und verdeutlicht die Relevanz für das gesamte Projekt.“
Ebenso sieht das Claudia Koll-Sarfeld, Vorstandsmitglied der KoPart, die als Genossenschaft landesweit die Städte und Gemeinden in NRW vor allem bei der Beschaffung unterstützt. "Über den webbasierten Katalogeinkauf der KoPart eG erfüllen die angeschlossenen Kommunen die Forderung nach Barrierefreiheit. Denn die Online-Plattform, aufgestellt und betreut vom Unternehmen TEK SERVICE AG, ist nunmehr für die Einkäuferinnen und Einkäufer auf Seiten der Kommunen und auch für die Lieferantenseite barrierefrei erreichbar und nutzbar. So können die Verwaltungen die Nutzung für neue Benutzergruppen öffnen und darüber hinaus ein attraktives Beschaffungstool für den kommunalen Bedarf einrichten, das medienbruchfrei, papierlos und schnell zu einer vergaberechtskonformen Beschaffung führt."
Das TEK-Einkaufsportal ist seit August 2021 barrierefrei. Näheres hierzu erfahren Sie unter:
https://webtest.bitv-test.de/index.php?a=ti&sid=3207