Überall dort, wo in der Welt Metalle durch Schweißen, Schneiden oder Schleifen bearbeitet werden, geht es insbesondere um saubere und gesundheitsunbedenkliche Luft als Grundrecht von Beschäftigten.
Unsichtbare Gefahr – Feinstaub
Die Herausforderung: Feinstaub als unsichtbare Gefahr zu bekämpfen. Feinstaub entsteht direkt beim Schweißen. Er besteht aus kleinsten festen und flüssigen Partikeln, die in verschiedene Partikelfraktionen eingeteilt werden. Als Feinstaub werden Teilchen mit einem Durchmesser von bis zu 10 μm (PM10/PM = particulate matter) bezeichnet. Partikel der Größe um 3-10 μm werden im Nasen- und Rachenraum abgeschieden. Partikel um 2,5 μm (PM2,5) sind lungengängig. Partikel, die kleiner als 1 μm (PM1) sind, gelangen sogar über die Alveolen in den Blutkreislauf. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind enorm und reichen von Reizungen und Entzündungen der Schleimhäute bis zur Schädigung der Lungenbläschen und Plaquebildung in den Blutgefäßen. Laut WHO kann eine dauerhafte Feinstaubbelastung (PM2,5) zu Arteriosklerose führen, Geburten beeinträchtigen und Atemwegserkrankungen bei Kindern auslösen. Das Umweltbundesamt schätzt, dass jährlich etwa 47.000 Todesfälle in Deutschland auf Feinstaub zurückzuführen sind.
Abhängig von den Schweißverfahren und Werkstoffen birgt Schweißrauch mit Feinstaub demnach ein hohes Gefährdungspotential für die Gesundheit der Schweißer.
Die Rauchpartikel sind hier in der Regel kleiner als 1 µm bzw. überwiegend sogar kleiner als 0,1 µm (ultrafeine Staubpartikel). Der gesamte Schweißrauch ist damit alveolengängig. Er dringt beim Einatmen bis tief in die Lungenbläschen (Alveolen) vor und setzt sich dort fest. Hier wirken die Partikel bestenfalls lungenbelastend. Häufig aber sind sie toxisch wie zum Beispiel bei Kupfer-, Mangan- oder Zinkoxid. Das Einatmen von Schweißrauch bei der Verarbeitung von Chrom (VI)-Verbindungen, Blei-, Titan- oder Nickeloxiden kann sogar zu Krebs führen.
Europaweit haben die Gesetzgeber die Normen für gesunde Raumluft vor dem Hintergrund dieser Gesundheitsbelastung enorm angehoben. Zudem kommt in immer mehr Unternehmen ein höheres Gesundheitsbewusstsein zur Umsetzung. Die Gesundheitsförderung der Beschäftigten ist ein hohes Gut, auch mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und der wachsenden Sensibilität für Nachhaltigkeitsthemen.
„Die Gesundheitsstandards in produzierenden Unternehmen, in denen Schweißrauche und Stäube anfallen, sind enorm gestiegen. Durch moderne Filter- und Absauganlagen und neueste Filtermedien ist saubere Luft über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gerade beim Schweißen und Schneiden leichter denn je zu gewährleisten“, so TEKA-Geschäftsführer Simon Telöken. „Gerade in Krisenzeiten sollten Unternehmen Investitionen im Bereich Gesundheitsschutz und -prävention, für die z.T. Förderungen greifen, nicht auf die lange Bank schieben“, empfiehlt der Geschäftsführer.
Auf Nummer sicher - W3-zertifizierte Geräte
Auf der sicheren Seite sind Unternehmen, wenn sie bei der Anschaffung neuer Geräte auf Prüfzeichen, wie die W3-Zertifizierung achten, die TEKA für nahezu alle seiner Absaug- und Filteranlagen bietet. Durch dieses Prüfzeichen zeichnet das Institut für Arbeitsschutz Anlagen aus, die höchsten Anforderungen z.B. hinsichtlich Volumenstrom, positionierbarer Absaughauben, Funkenvorabscheider etc. entsprechen und die eingesaugten Schweißrauch zu mindestens 99 % abscheiden.
Arbeitsschutz - gemeinsame Sache
Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen direkt bei der Führung angesiedelt und auf allen Führungsebenen verankert werden. Aber auch ArbeitnehmerInnen in der Metall verarbeitenden Industrie können ihre Pflichten wahrnehmen, um den Arbeitgeber bei Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. „Dazu kann neben dem Tragen der persönlichen Schutzausrüstung zum Beispiel auch das Raumluftmonitoring gehören, das z.B. intelligente Systeme wie der Airtracker mit ihrer Ampel-Signal-Funktion spielend leicht machen“, ergänzt Simon Telöken.