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TelDaFax Holding AG Mottmannstraße 2 53842 Troisdorf, Germany http://www.teldafax.de
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TelDaFax Holding AG

Stellungnahme der TelDaFax Holding AG

(PresseBox) (Troisdorf, )
Zu der heutigen Veröffentlichung der ENERVIE, nach der die Rahmenverträge ihrer Tochtergesellschaft, der ENERVIE AssetNetwork, mit der TelDaFax ENERGY GmbH gekündigt seien, nimmt das Unternehmen wie folgt Stellung:

ENERVIE AssetNetwork begründet die Kündigung des Lieferanten-Rahmenvertrages mit nicht beglichenen Netzentgelten für die Nutzung der Verteilnetze der ENERVIE AssetNetWork. Diese Forderung wurde inzwischen - inklusive einer sechsstelligen Sicherheitsleistung - beglichen. Das Unternehmen geht davon aus, dass mit ENERVIE, vor allem vor dem Hintergrund der langjährigen bestehenden Vertragsbeziehungen, eine einvernehmliche Regelung über die Fortführung des Lieferanten-Rahmenvertrags gefunden werden wird.

TelDaFax weist ergänzend aber ausdrücklich darauf hin, dass die Kündigung eines solchen Vertragsverhältnissen nicht automatisch eine Verweigerung des Netzzugangs bedeutet. Der in § 20 Abs. 1 EnWG niedergelegte Anspruch auf Netzzugang ist ein gesetzlicher Anspruch und wird durch einen Lieferanten-rahmenvertrag lediglich ausgestaltet. Bei der Vorschrift des § 20 EnWG über den diskriminierungsfreien Netzzugang handelt es sich um eine der Schlüsselregelungen des Gesetzes, die insbesondere der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas dient. Eine Verweigerung des Netzzuganges setzt voraus, dass ENERVIE nachweisen könnte, dass die "Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen" nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Eine Unzumutbarkeit der Gewährung des Netzzugangs kann bei einem ausgeglichenen Vertragskonto nicht vorliegen. Eine Verweigerung des Netzzugangs verlangt zudem eine Abwägungsentscheidung des Netzbetreibers, die zwingend die im EnWG festgelegte Sicherstellung des unverfälschten Wettbewerbs berücksichtigen muss.

Da bei Verweigerung des Netzzugangs die TelDaFax-Kunden in die wesentliche teurere Grundversorgung fallen würden, ist das Ziel eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs insbesondere vor dem Hintergrund verletzt, dass die ENERVIE über ihre Gruppe (z.B. Stadtwerke Lüdenscheid und Mark-E) im eigenen Verteilnetzgebiet zugleich auch Energieprodukte vertreibt. Eine Verweigerung des Netzzugangs kommt damit einer umfassenden Kundenrückgewinnungsaktion gleich, wurden doch die TelDaFax-Kunden vor dem Start des Wettbewerbs im Energiemarkt von den Stadtwerken Lüdenscheid versorgt.
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