- Alle bekannten Gläubiger erhalten vom Insolvenzverwalter individualisiertes Schreiben zur Forderungsanmeldung
- Von Forderungsanmeldungen auf anderem Wege ist abzusehen
Das Amtsgericht Bonn hat das Insolvenzverfahren über die Vermögen der TelDaFax Holding AG, der TelDaFax ENERGY GmbH, der TelDaFax SERVICES GmbH, der TelDaFax Marketing GmbH, der TelDaFax SALES GmbH, der TelDaFax DIALOG GmbH, der TelDaFax Network GmbH und der HugoTel Communications GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum Insolvenzverwalter bestellt.
Zur Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle wird der Insolvenzverwalter allen bekannten Gläubigern ein personalisiertes Anmeldeformular senden. Aufgrund der einmalig großen Zahl von rund 700 000 Gläubigern wird dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Gläubiger sind gebeten, auf ihr Anmeldeformular zu warten und von Anmeldungen auf anderem Wege abzusehen.
Sollte ein Gläubiger bis zum 31.12.2011 vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert worden sein, sollte er seine Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen. Informationen zum weiteren Vorgehen und zum Berichtstermin (Gläubigerversammlung) werden auf den Webseiten von TelDaFax, www.teldafax.de, des Amtsgerichts Bonn, www.ag-bonn.nrw.de sowie auf www.insolvenzbekanntmachungen.de publiziert.