Daher muss in regelmäßigen Abständen eine nachweisbare Führerscheinkontrolle durch den Halter durchgeführt werden. Fuhrparkverantwortliche wissen, in der Praxis ist die Führerscheinkontrolle ein nicht unerheblicher Aufwand. Besonders die „Sichtkontrolle“ des gültigen Führerscheins in kurzen Intervallen oder sogar vor jedem Fahrtantritt ist bei größeren Fuhrparks in der Regel kaum noch möglich.
Um ihren Pflichten nachzukommen können Fuhrparkbetreiber nun auf die elektronische Führerscheinkontrolle zurückgreifen.
Elektronische Führerscheinkontrolle direkt im Fahrzeug
Mit der Funktion „elektronische Führerscheinkontrolle“ bietet YellowFox ab sofort eine automatisierte Lösung. Dabei wird auf jedem Führerschein eines Fuhrparknutzers ein personalisiertes, elektronisches und manipulationssicheres NFC-Label aufgebracht. Nachdem der Flottenbetreiber in seiner YellowFox-Software einmalig die jeweiligen Prüfintervalle seiner Mitarbeiter konfiguriert hat, ist das System einsatzbereit. Nun wird bei jeder Fahreranmeldung im Fahrzeug geprüft, ob eine Führerscheinkontrolle notwendig ist. Sollte diese erforderlich sein, erhält der Fahrer einen optischen und akustischen Hinweis z.B. über sein Fahrerterminal. Jetzt muss er lediglich seinen mit dem Kontrolllabel versehenen Führerschein an das entsprechende Lesegerät halten. In der Software erfolgt automatisch die Dokumentation, sowie das Reset bis zur nächsten Kontrolle des Führerscheins. Alle abgeschlossenen Kontrollen werden gesetzeskonform archiviert. Zusätzlich informieren Auswertungen über fehlende oder überfällige Kontrollen einzelner Mitarbeiter.
Folgen bei nichtausreichenden Führerscheinkontrollen
Die Verletzung der Führerscheinkontrollpflicht tritt häufig bei der Regulierung von Unfallschäden von Fuhrparkfahrzeugen zu Tage, wenn es um die Klärung der Haftungsverteilung geht. Dabei gilt grundsätzlich: Unwissenheit schützt vor Schaden oder Strafe nicht. Somit kann das Unternehmen als Halter im Rahmen der sog. Gefährdungshaftung für Ansprüche bei Sach- und Personenschäden herangezogen werden.
Zudem sind Strafzahlungen oder sogar Freiheitstrafen aufgrund der Verletzung der Führerschein-Kontrollpflicht laut §25 StVG und §44 StGB möglich.
Quelle: YellowFox GmbH
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