Bereits am 13. September 2022 fällte das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil, das Arbeitgeber verpflichtet, die gesamten Arbeitszeiten ihrer Angestellten festzuhalten (1ABR 22/21). Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom April 2023 hat den rechtlichen Rahmen zusätzlich abgesteckt: Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind täglich und in elektronischer Form zu dokumentieren. Zwar gibt es eine Reihe Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen, doch grundsätzlich gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon heute.
“Die jüngste Rechtsprechung hat ein großes mediales Echo ausgelöst. Unternehmen fürchten einen erheblichen administrativen Mehraufwand sowie Kosten. Es war uns daher wichtig, eine einfache Lösung zu schaffen, die sich schnell implementieren lässt und das Investment gering hält, dabei alle gesetzlichen Vorgaben einhält”, so Hendrik Scherf, Geschäftsführer des sächsischen Unternehmens.
Über die Lösung YellowTimeManager Eco können Angestellte ihre geleisteten Arbeitsstunden selbstständig über eine mobile App oder ein stationäres Terminal buchen. Die Daten stehen dem Unternehmen in Echtzeit zur Auswertung zur Verfügung. Über die Möglichkeit, verschiedene Arbeitszeitprofile anzulegen, können unterschiedlichste Arbeitszeitmodelle abgebildet werden. Somit entspricht die Lösung der zunehmend heterogenen Arbeitswelt. Ebenfalls können Urlaubs- sowie Gleitzeitkonten verwaltet werden. Über Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung lassen sich die Daten per Mausklick übertragen……………………… Lesen Sie hier weiter.