Wesentliche Neuerung der Novellierung: Jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger wird eine "EUDI Wallet" zur Verfügung gestellt, mit der sich die Person EU-weit auf dem Niveau 'Hoch' authentifizieren und Attribute ebenso wie Führerschein, Zeugnisse und Weiteres selbstbestimmt verwalten und grenzüberschreitend nutzen kann.
Besonders erfreulich ist aus Sicht von TeleTrusT, dass die EUDI Wallet auch für eine qualifizierte Signatur und Siegelung Verwendung finden soll. Um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, sollte die Kernidentität der EUDI Wallet aus der nationalen hoheitlichen Identität abgeleitet werden. Ein erster Entwurf der technischen Architektur wurde als "European Digital Identity Architecture and Reference Framework" bereits veröffentlicht.
TeleTrusT begrüßt, dass Qualifizierte Webseiten-Zertifikate (QWACs) in Zukunft von Browsern anerkannt und benutzerfreundlich angezeigt werden sollen, um die Identifikation der für die Webseiten verantwortlichen Entitäten zu ermöglichen. Das sorgt für mehr Transparenz, Daten- und Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Wichtig ist, dass diese Pflicht nicht verwässert wird. Nicht die Webbrowser sollten darüber entscheiden können, ob sie aus Sicherheitsbedenken ein Zertifikat nicht anzeigen, sondern dies sollte - im Sinne der europäischen digitalen Souveränität - europäischen Institutionen vorbehalten bleiben.
Nach den Trilogverhandlungen und der Verabschiedung der Novellierung durch das Parlament werden die nötigen Durchführungsrechtsakte durch die EU-Kommission erlassen.
Dr. Kim Nguyen, Mitglied des TeleTrusT-Vorstands, erklärt: "Wir hoffen, dass die Beteiligten von dieser Möglichkeit schnell und umfassend Gebrauch machen werden, denn hier entscheidet sich wesentlich das europäische Ziel einer Marktharmonisierung".
TeleTrusT begleitet die Entwicklungen im "Forum elektronische Vertrauensdienste".
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