Gemäß den neuen EVB-IT müssen IT-Dienstleister gewährleisten, dass die von ihnen zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen. Die neuen Klauseln sind ein Beitrag zur digitalen Souveränität.
Die Vorgaben der EVB-IT richten sich an Lieferanten von IT-Anwendungen. Diese können die Gewährleistungserklärung ggf. an die Hersteller weitergeben. Damit dürfen nur noch Hardware-Produkte beschafft werden, für die vom IT-Dienstleister beziehungsweise dem Hardware-Hersteller eine entsprechende Gewährleistung übernommen wird. Die EVB-IT sind verpflichtend für Bundesbehörden, werden jedoch auch von Ländern und Kommunen angewendet.
TeleTrusT-Vorsitzender Prof. Dr. Norbert Pohlmann: "Die Implementierung von verdeckten Zugangsmöglichkeiten schwächen das Vertrauen in IT-Sicherheitslösungen und erhöhen das Risiko eines Schadens enorm. Insbesondere IT-Sicherheitsprodukte 'made in Germany' müssen sich auch weiterhin durch besondere Vertrauenswürdigkeit auszeichnen, um in Zukunft den Digitalisierungsprozess verlässlich umsetzen zu können."
Die TeleTrusT-Initiative "IT Security made in Germany" (ITSMIG) und das darauf basierende Qualitätszeichen spiegeln diesen Vertrauenswürdigkeitsanspruch wider:
- Der Unternehmenshauptsitz muss in Deutschland sein.
- Das Unternehmen muss vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen anbieten.
- Die angebotenen Produkte dürfen keine versteckten Zugänge enthalten (keine "Backdoors").
- Die IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung des Unternehmens muss in Deutschland stattfinden.
- Das Unternehmen muss sich verpflichten, den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes zu genügen.
(www.teletrust.de/itsmig)