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Im aktuellen TeleTrusT-Podcast behandelt RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht" zusammen mit Tomasz Lawicki, m3 management consulting und Leiter des TeleTrusT-Arbeitskreises "Stand der Technik“, u.a. diese Inhalte:
- Wie kann man den Stand der Technik kurz erklären?
- Welche Beispiele zum Stand der Technik gibt es aus dem Alltag?
- Wie bestimmt man den Stand der Technik?
- Wie wird sich der Stand der Technik in Zukunft entwickeln?
- Welche Position wird der Stand der Technik einnehmen?
- Was sind die nächsten Schritte, um den Stand der Technik in den Unternehmen umzusetzen?
Karsten U. Bartels: "Wer nicht weiß, welche Bedeutung dem Stand der Technik rechtlich und technisch zukommt, kann sich nicht 'IT-compliant' verhalten, kann IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht gesetzeskonform umsetzen. Wir erläutern im aktuellen TeleTrusT-Podcast, wie man sich dem Thema nähert - und dass es inzwischen praxiserprobte Methoden gibt, den Stand der Technik zu ermitteln und festzustellen, ob man ihn im konkreten Fall umsetzen muss."