"Deutschland hat im internationalen Vergleich sehr hohe Datenschutzstandards. Hier produzierte IT-Sicherheitstechnologie kann maximalen Schutz bieten und genießt international hohes Vertrauen." erklärt Peter Rost, Leiter Produktmanagement bei Rohde & Schwarz SIT, anlässlich der Zeichenvergabe. "Das TeleTrusT-Qualitätszeichen 'IT Security made in Germany' (ITSMIG) bestätigt, dass wir besonderes Augenmerk auf innovative Entwicklung und unternehmenseigene, abgesicherte Produktionsstätten in Deutschland legen. Dies bietet unseren Kunden deutliche Vorteile: immer dort, wo höchste Krypto-Performance erforderlich ist, etwa in der Rechenzentrums-Anbindung, oder wertvolle Daten und geschäftskritische Prozesse im Spiel sind - wie im Gesundheits-, Finanz- und Energiesektor. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen sich künftig stärker auch durch hervorragende IT-Sicherheit differenzieren werden, um das Vertrauen ihrer Kunden und Investoren in die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsprozesse und Einzigartigkeit ihrer Datenbasis zu rechtfertigen. Lösungen mit ITSMIG-Qualitätszeichen haben dafür eine sehr gute Ausgangsposition."
TeleTrusT-Vorstand Ammar Alkassar zeigt sich erfreut: "Mit Rohde & Schwarz SIT gewinnen wir einen der ältesten Anbieter deutscher Kryptotechnologie."Mit nunmehr 100 Zeichenträgern zeigt sich für Alkassar neben dem klaren Bekenntnis der deutschen IT-Sicherheitsanbieter für den Entwicklungs- und Forschungsstandort Deutschland vor allem eines: Eine vorbehaltslose 'No-Backdoor'-Politik der deutschen IT-Sicherheitsindustrie. "Daher überrascht es kaum, dass immer mehr Nutzer von US-Produkten zu deutschen Lösungen wechseln - vor allem im Ausland.", so Alkassar.
Die Verwendung des markenrechtlich geschützten TeleTrusT-Qualitätszeichens "IT Security made in Germany" wird interessierten Anbietern durch TeleTrusT auf Antrag und bei Erfüllung der nachstehenden Kriterien zeitlich befristet gestattet:
1. Der Unternehmenshauptsitz muss in Deutschland sein.
2. Das Unternehmen muss vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen anbieten.
3. Die angebotenen Produkte dürfen keine versteckten Zugänge enthalten (keine "Backdoors").
4. Die IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung des Unternehmens muss in Deutschland stattfinden.
5. Das Unternehmen muss sich verpflichten, den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes zu genügen.
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