Fast täglich zeigen Meldungen zu IT-Sicherheitsvorfällen in Unternehmen und Behörden, dass auch in Deutschland dringender Handlungsbedarf besteht. Dass der Gesetzgeber nunmehr mit dem IT-Sicherheitsgesetz und der daraus abgeleiteten Rechtsverordnung einen Vorstoß mit dem Ziel unternommen hat, Defizite in der IT-Sicherheit abzubauen, ist zu begrüßen. Insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen sind von den vorgeschriebenen Auflagen und Meldepflichten betroffen.
Aus dem Programm:
RA Paul Voigt, Taylor Wessing: "Allgemeine Anforderungen an IT Compliance"
RA Karsten U. Bartels, HK2 Rechtsanwälte; TeleTrusT-Vorstand: "Gesetzliche IT-Sicherheitsanforderungen 2018 - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-Richtlinie, Datenschutzgrundverordnung"
Michael Böttcher, Berliner Wasserbetriebe: "IT-Sicherheitsgesetz - was nun?"
Thorsten Vogel, PHOENIX CONTACT Cyber Security: "Auswirkungen des ITSiG auf industrielle Sicherheit - technische Anforderungen und Umsetzungen"
Rolf Kasper, RWE: "Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in der Praxis am Beispiel eines Energieversorgers"
Stefan Menge, AchtWerk / Dieter Meyer, Stadtwerke Delmenhorst: "Vor der Meldung steht die Vorfallerkennung - ein Praxisbericht aus den KRITIS-Sektoren Energie und Wasser"
Andreas Liefeith, procilon: "Gesicherter Datenaustausch im Gesundheitswesen"
Dr. Aleksandra Sowa, Deutsche Telekom: "Nihil Novi? Praktische Umsetzung der Reporting-Anforderungen aus dem ITSiG"
Stephan Krischke, ProtectYourIT / BISG, Fachbereich IT-Sicherheit: "Praktische Anwendung und technisch-organisatorische Umsetzung eines IT-Sicherheitsmanagements gemäß BSI / ISO 27001 in einem mittelständischen Unternehmen"
Moderation: Tomasz Lawicki, Sachverständigen-Sozietät Dr. Schwerhoff; Leiter TeleTrusT-AK "Stand der Technik"
Programm mit Referenten und Anmeldung unter: https://www.teletrust.de/...