wann? 16. September 2008, 11 - 15 h
wo? Fraunhofer Institut Graphische Datenverarbeitung IGD
wer? TeleTrusT Deutschland e.V., ver-di innotec, Fraunhofer IGD, provet Universität Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt, FH Frankfurt
Die Biometrie kann Mitarbeitern eine einfache und sichere Möglichkeit der Authentifizierung bieten. In manchen Fällen können die dem Erkennungsprozess zugrunde liegenden Merkmalsdaten aber auch zweckentfremdet und damit missbraucht werden. Hierbei lohnt eine genaue Betrachtung des Verfahrens und insbesondere von seiner Implementierung.
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Betriebsräte, die sich im Rahmen des Mitbestimmungsrechts mit der Frage konfrontiert sehen, ob und unter welchen Umständen sie dem Einsatz von Biometrieverfahren im Unternehmen zustimmen.
Die TeleTrusT Arbeitsgruppe „Biometrie“ hat im Jahr 2005 eine „Orientierungshilfe für Betriebsvereinbarungen“ und dieses Frühjahr ein „Whitepaper zu Biometrie und Datenschutz“ herausgebracht. Ergebnisse aus beiden Dokumenten wird Professor Christoph Busch präsentieren.
Welche Meinungen vertritt die Rechtssprechung zu diesem Thema? Dr. Gerrit Hornung gibt einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfragen. Professor Peter Wedde zeigt anhand von Praxisbeispielen, wann ein Biometrieeinsatz mehr Risiko als Nutzen bedeutet. In der Podiumsdiskussion werden „für und wider“ diskutiert, wobei auch die Teilnehmer zu Wort kommen.
AGENDA:
Moderation: Karl-Heinz Brandl, ver-di innotec GmbH
Vorträge:
- Dr. Günther Welsch, Geschäftsführer des TeleTrusT e.V.: Vorstellung TeleTrusT e.V.
- Prof. Dr. Christoph Busch, Fraunhofer IGD, Leiter der TeleTrusT AG Biometrie: Empfehlungen zum Einsatz von Biometrie in Unternehmen und die Besonderheiten von Textabhängiger Stimmerkennung, Fingerabdruckerkennung, Gesichtserkennung und Iriserkennung
- Dr. Gerrit Hornung, Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet), Universität Kassel: Rechtsprechung zum Einsatz von Biometrie in Unternehmen
- Günther Sreball, Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen, Regierungspräsidium Darmstadt: Aus der Praxis der Aufsichtsbehörde
- Prof. Dr. Peter Wedde, Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft, FH Frankfurt a.M.: Grenzen des Einsatzes von Biometrie aus Unternehmer- und Betriebsratssicht
Podiumsdiskussion mit den Referenten