Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßte, dass TeleTrusT den Datenschutzaspekt beim Einsatz von biometrischen Verfahren aufgreife und für geplante Anwendungen als wichtiges Entscheidungskriterium hervorhebe: „Der Schutz der Daten ist bei der Biometrie wichtig, weil hier neben den eigentlichen Biometriedaten aus vorhandenen Überschussinformationen besonders sensible Daten anfallen können und mit der Verbreitung von Biometriedaten das Risiko des Missbrauchs dieser Daten steigt."
Das White Paper „Datenschutz in der Biometrie“ des Arbeitskreises „Rechtliche Aspekte der Biometrie“ kann als pdf kostenfrei von der Homepage des TeleTrusT-Vereins heruntergeladen werden. Es richtet sich an Betreiber biometrischer Systeme, deren Ziel es ist, datenschutzgerechte Lösungen zu installieren, die von den Anwendern akzeptiert werden. Auch Datenschutzbeauftragte und Betriebsräte können sich hier informieren, worauf sie bei einer biometrischen Installation zu achten haben.
„Unter dem Dach von TeleTrusT finden sich Know-how und Erfahrungen aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichen Institutionen“, erklärt Dr. Günther Welsch, der Geschäftsführer von TeleTrusT. „Dieses gebündelte Fachwissen wird in den Arbeitsgruppen durch Datenschützer und andere externe Experten ergänzt, so dass wir zu aktuellen Themen wie dem Datenschutz in der Biometrie kompetent Stellung beziehen und Empfehlungen aussprechen können.“
Weil biometrische Daten „eindeutig und potenziell lebenslang“ mit den Personen verbunden sind, deren körperliche Merkmale sie erfassen, ergeben sich aus ihrer Nutzung spezifische Risiken für die informationelle Selbstbestimmung. Beispiele sind die Auswertung vertraulicher Zusatzinformationen, der Zwang zur Nutzung biometrischer Systeme oder der Identitätsdiebstahl.
Die Abhandlung diskutiert solche Risiken und stellt technische, organisatorische, gesetzliche und vertragliche Maßnahmen vor, die vor Missbrauch schützen. Sie gibt Empfehlungen für datenschutzgerechte Lösungen und zitiert Entscheidungen von Gerichten und Datenschutzkommissionen. Ein umfangreiches Quellenverzeichnis hilft dem Leser, sich im Dschungel der Gefahren, der rechtlichen Anforderungen und der technischen Möglichkeiten zurechtzufinden.
Zum Autorenteam des White Papers gehören Heinz Biermann (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), Dr. Gisela Quiring-Kock (Der Hessische Datenschutzbeauftragte) und Dr. Martin Meints (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein), Professor Christoph Busch vom Fraunhofer IGD (Institut für Graphische Datenverarbeitung) und Dr. Gerrit Hornung von der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) der Universität Kassel sowie Biometrieberater Dr. Manfred Bromba (Bromba GmbH). Das White Paper kann kostenlos im PDF-Format herunter geladen werden: http://www.teletrust.de/...