Die Kommunikation per Brief ist oftmals erfolgsversprechender als ein Anruf bei der Hotline oder eine E-Mail. "Zudem sollten die Verbraucher die Rechnungen und Briefe nicht entsorgen, solange der Rechnungsstreit nicht beigelegt ist", so Hansen. Falls der Gläubiger auf seine Forderung besteht und einen Rechtsanwalt oder ein Inkasso-Unternehmen einschaltet, sollten sich die Nutzer an eine Rechtsberatung wenden. Haben die Kunden einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, sollte zügig Widerspruch gegen die Forderung erhoben werden.
Etwas anders gelagert ist der Fall bei Forderungen unseriöser Unternehmen - hierzu gehören etwa Online-Kostenfallen. Solche Angebote sind meistens mit einem Sternchen versehen, das auf einen kaum auffindbaren Text verweist. Dieser informiert darüber, dass mit einem Anruf oder etwa einer SMS automatisch ein Vertrag geschlossen wird. Nutzer, die in die Falle tappen, erhalten bald darauf Anwaltsschreiben und Inkasso-Forderungen. Hansen rät: "Unberechtigte Forderungen sollten in keinem Fall bezahlt werden und auch eine Kündigung ist nicht erforderlich." Verbraucher, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten die Forderung des Inkasso-Unternehmens schriftlich zurückweisen. "Außerdem ist es ratsam, dass die Betroffenen einen Nachweis einfordern, der belegt, dass der angebliche Vertrag überhaupt zustande gekommen ist."
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