Deshalb hat sich der Sicherheits-Berater an einen Rechtsanwalt, Dr. Ulrich Dieckert (überörtliche Sozietät Witt Roschkowski Dieckert – www.wrd.de), gewandt. Der Experte, der Errichter bei der Einführung sicherheitstechnischer Einrichtungen berät, stellte dem Sicherheits-Berater seine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen als Gastbeitrag zur Verfügung: „Drohnen: Gefahren und deren Abwehr aus rechtlicher Sicht“. Darin diskutiert er zum Beispiel, ob sich rechtliche Definitionen wie „Notwehr“, „Notstand“, „Selbsthilfe“ oder „vorläufige Festnahme“ für die Abwehr von Drohnen eignen.
Den 24-seitigen Fachbeitrag hat der Sicherheits-Berater auf www.sicherheits-berater.de online gestellt. Er ist durch Klick auf den dort vorhandenen Drohnen-Button (siehe links) aufrufbar (oder www.sicherheits-berater.de/SIB/Gastbeitrag_Drohnen_Dr_Dieckert.pdf). Schnellleser finden in Ausgabe 20/2015 des Sicherheits-Berater vom 15. Oktober 2015 eine Zusammenfassung. Auch diese ist online einsehbar - unter dem Kurzlink http://bit.ly/1VTKWDs.