Die neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft. Es gibt keine Übergangsfrist. Alle Maschinen, die deutsche Unternehmen danach an Kunden in der EU ausliefern, benötigen eine normgerechte Betriebsanleitung. Fehlt eine entsprechende Anleitung, drohen bei Unfällen und Maschinenausfällen Regressforderungen. In vielen kleineren und mittelgroßen Unternehmen ist dies oft noch unbekannt. Dr. Kurt-Christian Tennstädt, Vorstand der TennCom AG: "Keine der bisher von uns geprüften Betriebsanleitungen entsprach vollständig der neuen Richtlinie."
Die Mängel reichen vom Fehlen einfacher Angaben wie etwa der Kennzeichnung als "Originalbetriebsanleitung" oder der Angabe eines verantwortlichen Mitarbeiters bis hin zu kritischen Fehlstellen. Dazu gehören fehlende Angaben zu Restrisiken im Betrieb, zu Fehlern bei der Montage, Inbetriebnahme oder Hinweisen zu Wartung und zu Ersatzteilen.