Listeria monocytogenes sind relativ anspruchslose Bakterien und können sich auch in nährstoffarmen Substraten vermehren. Obwohl ihr optimaler Temperaturbereich bei 37 °C liegt, ist es ihnen möglich, sich auch in Kälte (zum Beispiel im Kühlschrank) zu vermehren. Listeria monocytogenes sind in der Umwelt allgegenwertig verbreitet. Für immungeschwächte Menschen und Kleinkinder kann eine Infektion neben Durchfallerkrankungen zu Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung führen, die auch tödlich verlaufen können. Infektionsquellen für den Menschen sind mit Listeria monocytogenes kontaminierte Lebensmittel. Als Hauptquellen zählen Käse (herstellt aus Rohmilch) und Fleisch- bzw. Wurstwaren. Listeria monocytogenes verursachen auf den Lebensmitteln keine Verderbniserscheinungen. Aussehen und Geruch der Lebensmittel bleiben unverändert. Über Rohwaren tierischer Herkunft, z.B. durch mangelnde Hygiene beim Melken, Schlachten oder Weiterverarbeitung, kann dabei der Eintrag von Listeria monocytogenes erfolgen.
Um Kreuzkontaminationen zu vermeiden ist auf eine gute allgemeine Lebensmittelhygiene zu achten, da die Keime auch über die Umgebung auf das Produkt gelangen können. Die sicherste Methode zum Abtöten der Keime ist das richtige Durcherhitzen der Lebensmittel. Die Kerntemperatur muss dabei 70 °C für mindestens 2 Minuten betragen. Der Grenzwert für verzehrsfertige Lebensmittel, bei denen eine Vermehrung von Listeria monocytogenes möglich ist, liegt auf Herstellerebene bei nicht nachweisbar in 25 g. Auf Handelsebene gilt der Grenzwert bis Ende MHD von 100 Kolonien Listeria monocytogenes pro 1 g Lebensmittel. Für Säuglingsnahrung gilt stets ein strengerer Grenzwert für Listeria monocytogenes von nicht nachweisbar in 25 g Lebensmittel.
Die bilacon GmbH kann bei der Listerienproblematik mit folgenden Maßnahmen unterstützen:
• Ermittlung des mikrobiologischen Status von Lebensmitteln sowie Nachweis pathogener Keime wie z.B. Salmonellen, Listeria monocytogenes und Campylobakter (die unterstützen ja nicht bei der L.mono-Problematik)
• Durchführung von Verlaufsuntersuchungen zur Ermittlung oder Kontrolle der Einhaltung des MHD`s bzw. des Verbrauchsdatums und der Einhaltung der Grenzwerte für Listeria monocytogenes
• Durchführung der im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel vorgeschriebenen mikrobiologischen Untersuchungen
• Mikrobiologische Wareneingangskontrollen für tierische oder pflanzliche Rohstoffe bzw. Halbfabrikate
• Mikrobiologische Überprüfung des Reinigungs- und Desinfektionszustandes von Geräten und Flächen