Die Herstellerlaubnis zur Endfreigabe ist eine behördliche Genehmigung, die es TentaConsult erlaubt, Arzneimittel nach strengen Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen freizugeben und auf den Markt zu bringen. Gemäß § 13 des Arzneimittelgesetzes (AMG) stellt diese Erlaubnis sicher, dass alle Herstellungsvorgänge in Übereinstimmung mit der Guten Herstellpraxis (Good Manufacturing Practices, GMP) durchgeführt werden. Die Endfreigabe erfolgt durch eine sachkundige Person (Qualified Person, QP), die sicherstellt, dass die Produkte den festgelegten Spezifikationen und Zulassungsunterlagen entsprechen.
Mit der Erteilung der Herstellerlaubnis zur Endfreigabe beweist TentaConsult mit dem etablierten Qualitätsmanagementsystem die Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Pharma-Industrie einzuhalten. TentaConsult hat hier expliziten Wert auf die effektive und effiziente Überwachung der Lieferkette gelegt, deren Fäden alle bei der Endfreigabe zusammenlaufen.
„Die Erteilung der Herstellerlaubnis zur Endfreigabe ist ein bedeutender Erfolg für TentaConsult Pharma & Med“, sagte Ralf G. Sibbing, Geschäftsführer von TentaConsult Pharma & Med. „Diese Genehmigung ermöglicht es uns, unsere Kunden bei einem weiteren integralen Baustein in der Lieferkette unterstützen zu können - ihre Arzneimittel offiziell freizugeben und auf den Markt zu bringen. Dies stärkt unsere Position als vertrauenswürdiger Partner in der Pharma- und Medizinproduktebranche weiter. Unsere Kunden können sicher sein, dass sie von uns weiterhin Produkte und Dienstleistungen auf höchstem Qualitätsniveau erhalten.“