Die aktuelle "Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV" sieht vor, dass bis spätestens 31.12.2020 alle Aufzüge zur Personenbeförderung mit einem Notrufleitsystem (oder auch "Fernnotrufsystem") ausgestattet werden müssen. Das bedeutet konkret, dass auch alle Bestandsanlagen bis Ende 2020 so nachgerüstet werden müssen, dass ein Notruf aus dem Aufzug jederzeit unmittelbar über eine Sprechverbindung beantwortet werden kann (sogenanntes "Zwei-Wege-Kommunikationssystem").
Eine einfache akustische Notruf-Hupe, wie sie noch immer in vielen Aufzügen zu finden ist, reicht nicht mehr aus, um der Sicherheit bei der Personenbeförderung zu genügen. Das ist nachvollziehbar: Es kann nicht sichergestellt werden, dass ein zuständiger Ansprechpartner den Notrufton hört und zeitnah darauf reagiert. Eine im Aufzug eingeschlossene Person erhält keine Rückmeldung und fühlt sich hilflos.
Hilfspersonen werden sicher erreicht
Hingegen gewährleistet ein Notrufleitsystem, wie der 'Selbstprüfende Aufzugsnotruf' von Scanvest und tetronik, dass über die Aufzugsnotruftaste auf jeden Fall eine Person erreicht wird, die den Notruf beantworten und den Befreiungsprozess einleiten kann. Dafür sorgen Weiterleitungs- und Eskalationsregeln, die innerhalb dieser Lösung bei Aufzugsinbetriebnahme voreingestellt werden können. Diesen Teil der gemeinsamen Aufzugsnotruflösung übernimmt die Komponente "DAKSeco" von tetronik. Der Alarmserver ruft gemäß der voreingestellten Regeln und Kontaktdaten solange zuständige Personen bzw. Stellvertreter an, bis ein Ansprechpartner erreicht und mit der eingeschlossenen Person verbunden worden ist. Ob die Notrufe betriebsüblich z. B. am Empfang, zentral in der Leitstelle, oder von mobilen Mitarbeitern beantwortet werden sollen, ist individuell konfigurierbar.
Der obligatorische Aufzugs-Notfallplan kann automatisiert werden
Doch das ist nicht die einzige Neuerung, die bis Ende 2020 fertig umgesetzt werden muss. Zusätzlich zur Installation eines Zwei-Wege-Kommunikationssystems muss für jede Aufzugsanlage ein Notfallplan erstellt werden. Der TÜV-Süd stellt dazu eine Vorlage zur Verfügung. Darin werden u. a. Befreiungszeiten und Ansprechpartner im Falle eines Notfalls festgelegt sowie die Ersthelfer-Kontaktdaten.
Auch hier bietet der 'Selbstprüfende Aufzugsnotruf' von Scanvest und tetronik einen wichtigen Mehrwert: Über die Notruftaste im Aufzug wird nicht nur der Zuständige erreicht, der sich um die Befreiung der eingeschlossenen Personen kümmert. Auch betriebliche Ersthelfer können gleichzeitig angerufen und automatisch in die Sprechverbindung einbezogen werden – in schwereren Fällen sogar die Rettungsleitstelle. Das spart wertvolle Zeit, und die nötige Hilfe kommt schneller zu den Betroffenen. (Mehr zum Thema Ersthelfer-Einbindung lesen Sie übrigens in unserem Einsatzbeispiel "Notruf 112 – Intuitiv und effizient helfen bei Betriebsunfällen!")
Die selbständige Funktionskontrolle entlastet Betreiber
Des Weiteren ist gemäß der europäischen Norm EN-81 die regelmäßige Funktionskontrolle und Simulation des Aufzugsnotrufs vorgesehen. Wie ihr Name schon verrät, führt die gemeinsame Lösung 'Selbstprüfender Aufzugsnotruf' von Scanvest und tetronik einen entsprechend simulierten Funktionstest komplett selbständig durch – in regelmäßigen Abständen und permanent selbst überwacht.
Dieser automatische Funktionstest hilft den Aufzugsbetreibern, auch Ihrer Pflicht der regelmäßigen Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nachzukommen – ohne personalintensive Kontrollgänge und Einzeltests. Sollte ein selbständiger Funktionstest negativ ausfallen, sorgt die integrierte Komponente DAKSeco dafür, dass ein entsprechender Servicetechniker unverzüglich kontaktiert wird, um sich um den Vorgang und die Reparatur zu kümmern. Hierzu werden die entsprechenden Kontaktdaten aus der DAKSeco-Datenbasis genutzt.
Die DAKS-Protokollierung erledigt die Kontroll-Dokumentation
Über das von DAKS automatisch erstellte, detaillierte Protokoll können Testergebnisse sowie Reaktionszeiten nachvollzogen werden. Doch auch wenn es zu einem realen Notruf aus dem Aufzug kommt, gibt das Protokoll Aufschluss über die tatsächlichen Abläufe: Wann trat der Notfall ein? Wie lange dauerte es, bis ein Zuständiger erreicht wurde? Wann wurde die Sprechverbindung beendet? Mithilfe dieser auswertbaren Daten können Ablaufdetails und Schwachstellen erkannt, Abläufe geübt und Ablaufoptimierungen für zukünftige Notfälle vorgenommen werden.