Was bedeutet das LkSG für den Mittelstand?
Das Gesetz gilt ab 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Und ab 2024 dann für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Aber: Bis 30. Juni 2024 wird evaluiert, ob der Schwellenwert weiter gesenkt werden soll. Es ist also möglich, dass in naher Zukunft auch noch weitaus mehr Unternehmen von dem Gesetz direkt betroffen sein werden. Und als Teil der Lieferketten sind auch KMU betroffen – indirekt! Denn größere Unternehmen fordern von ihren Zulieferern, dass sie ihre Lieferketten überwachen z. B. in Form eines Lieferantenkodex oder einer Compliance-Klausel.
Was müssen die vom LkSG betroffenen Unternehmen beachten? Die vom LkSG betroffenen Unternehmen, müssen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette – im eigenen Geschäftsbereich, vom unmittelbaren Zulieferer und anlassbezogen vom mittelbaren Zulieferer - erfüllen. Art und Umfang der Sorgfaltspflichten hängen von vielen individuellen Faktoren ab – wie der Branche, der Größe und dem Einflussvermögen des Unternehmens. Folgende Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen laut Gesetz erfüllen:
- Zuständigkeit intern festlegen: Bestellung eines Menschenrechtsbeauftragten
- Risikomanagementsystem einrichten: Risikoanalyseverfahren etablieren, regelmäßige Risikoanalysen durchführen
- Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber unmittelbaren Zulieferern etablieren z. B. durch einen Lieferantenkodex, Vertragsklauseln und Kontrollmaßnahmen
- Abhilfemaßnahmen für den möglichen oder tatsächlichen Eintritt von Pflichtverletzungen umsetzen (Case Management)
- Grundsatzerklärung über Menschenrechtsstrategie
- Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten dokumentieren und transparent darüber berichten
- Beschwerdeverfahren etablieren (Hinweisgebersystem)
- Regelmäßige und anlassbezogene Schulungen der Mitarbeiter über Richtlinien und Guidelines
Vorsprung durch Transparenz
Keine Frage: Das neue Lieferkettengesetz bringt viele Herausforderungen mit sich. Aber auch die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Denn die geforderte Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette hat das Potenzial, viele Bereiche entlang des Supply-Chain-Managements zu verbessern. Ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften stärkt die Beziehungen zu den Lieferanten und das eigene Image. Gleichzeitig werden Risiken wie Reputationsschäden deutlich reduziert und Prozessinnovationen vorangetrieben. Und Unternehmen, die nicht direkt vom Lieferkettengesetz betroffen sind, sichern sich in diesem Kontext mit der frühzeitigen Implementierung transparenter Prozesse, einer fokussierten, nachhaltigen Unternehmensentwicklung und einem vorausschauenden Risikomanagement einen wichtigen Vorsprung im Wettbewerb.