Bei der Konsolidierung von Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen finden die Vorschriften und Grundsätze des HGB Anwendung. Bei der Konsolidierung wird gemäß dem Einheitsgrundsatz die Unternehmensgruppe als ein Unternehmen dargestellt. Dafür werden die Beziehungen untereinander, z.B. zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft eliminiert. Das bedeutet, dass die entsprechenden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge in der Konsolidierungsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr enthalten sind.
Die Konsolidierung ist das Herzstück der Konzernrechnungslegung. In einem komplexen Prozess, der von der Identifizierung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen über die Eliminierung von intern-Company-Transaktionen bis hin zur Erstellung eines Konzernabschlusses reicht. Durch die Konsolidierung entsteht Transparenz hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens und eine konsistente Darstellung der finanziellen Performance. Die Konsolidierung von Jahresabschlüssen zu einem Konzernabschluss erfolgt in vier Schritten:
Die 4 Konsolidierungsschritte:
- Die Eigenkapitalkonsolidierung: Bei diesem wichtigen Schritt der Konsolidierung werden die Beteiligungsverhältnisse zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften erfasst und das Eigenkapital verrechnet. So wird sichergestellt, dass nur Eigenkapital ausgewiesen wird, das der Muttergesellschaft gehört.
- Die Konsolidierung von Forderungen und Verbindlichkeiten: Hier geht es darum, die Forderungen und Verbindlichkeiten der Mutter- und Tochtergesellschaften gegeneinander zu verrechnen, da sie in der Gruppe nicht existieren.
- Die Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen: Bei diesem Konsolidierungsschritt werden die Aufwendungen und Erträge, die aus dem Leistungsaustausch der Mutter- und Tochtergesellschaften entstehen, gegeneinander verrechnet. Da der Abschluss die Firmengruppe als ein Unternehmen abbildet, fallen die Erträge bzw. Aufwendungen nicht an.
- Die Konsolidierung von Zwischengewinnen: Wenn die Unternehmen der Firmengruppe Waren an Unternehmen der gleichen Firmengruppe liefern und sich diese zum Stichtag des Abschlusses noch im belieferten Unternehmen befinden, werden die Gewinnaufschläge des liefernden Unternehmens eliminiert.
Die Erstellung eines konsolidierten Abschlusses einer Firmengruppe sollte professionell aufgesetzt sein. Mit dem richtigen Ansatz, der passenden Softwareunterstützung und einem klugen Aufbau der Vorsysteme ist die Konsolidierung auch von Monats- und Quartalsabschlüssen „auf Knopfdruck“ möglich. Einmal implementiert, können Plandaten ebenfalls auf der Ebene der Unternehmensgruppe abgebildet werden.
Mit dem konsolidierten Abschluss werden Investoren, Gläubiger und andere Interessengruppen angemessen informiert und es wird ihnen eine solide Grundlage für wichtige Entscheidungen geboten. Darum sollte eine Konsolidierung nicht nur als Verpflichtung angesehen werden. Die freiwillige Erstellung eines konsolidierten Abschlusses kann für mittelständische Unternehmen deutliche Vorteile haben: Das zentrale Thema ist die Transparenz innerhalb der Unternehmensgruppe, da alle Geschäftsvorfälle nicht nur jeweils in den handelnden Gesellschaften, sondern auch aus Sicht der Gruppe beurteilt werden. Die Stakeholder profitieren von dieser Transparenz, weil ein konzentrierter Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung möglich ist. Die Controlling-Möglichkeiten vergrößern sich mit dem Einsatz des richtigen Tools signifikant. Mit der entsprechenden Expertise im Rechnungswesen und im Konzernrechnungswesen lässt sich schnell eine gute Grundlage für die effiziente Erstellung der Gruppenabschlüsse erzielen.