Konzentration auf das Wesentliche
Der Einstieg in die Entwicklung und die Umsetzung eines ESG-Konzepts ist die Betrachtung der Wesentlichkeit. Und das in zweifacher Hinsicht: Welche Nachhaltigkeitskriterien haben für das Unternehmen Auswirkungen und welche Relevanz haben diese Kriterien für die Stakeholder des Unternehmens? So lassen sich aus der Vielfalt der potenziellen ESG-Kriterien die möglichen Ansatzpunkte erarbeiten und ein individueller Fahrplan entwickeln. Die Wesentlichkeit ist im Übrigen der Ausgangspunkt eines jeden Nachhaltigkeitsreportings.
Das Feld der ESG-Themenbereiche ist breit und erstreckt sich von Ressourcenknappheit über Geschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte bis hin zu Compliance. Darum klärt das Unternehmen zunächst: Was braucht das Unternehmen denn eigentlich? Und was will das Management damit erreichen? Welche Effekte erzielen die verschiedenen Maßnahmen und Ziele in der Außenwirkung und welche Erwartungen gibt es in dem Ökosystem des Unternehmens? Welche Maßnahmen sind zwingend notwendig; welche empfehlenswert? Um diese Punkte zu klären, werden die verschiedenen Bereiche nach den ESG-Kriterien analysiert und systematisch die Rahmenbedingungen erhoben. Für das ESG-Konzept werden mögliche Zielsetzungen geclustert in Muss-, Kann- und Nice-to-have-Ziele, die sich aus den drei wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten Umwelt, Soziales und der Governance ergeben.
Nachhaltig und sicher wirtschaften
Um klar zu definieren, wie die festgelegten Ziele zu erreichen sind, wird eine Strategie entwickelt. Bei dieser Strategieentwicklung wird geklärt, nach welchem Konzept gearbeitet werden soll: Agiert das Unternehmen national, kann der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sinnvoll sein, für international agierende Unternehmen ist eventuell die Global Reporting Initiative (GRI) als umfassender Reporting-Standard zielführend. Bei der Entwicklung des ESG-Konzepts ist auch eine Abstimmung auf die europäische Taxonomieverordnung und auf Sustainable-Finance-Aspekte wichtig. Bei der Ausarbeitung wird sichergestellt, dass die Berichtspflichten, die das Unternehmen auch mittelbar über die Lieferketten haben kann, nach CSR-D erfüllt und Stakeholder-orientiert gestaltet werden. Das schützt das Unternehmen vor Risiken aus Nachhaltigkeitsbelangen und macht es resilient.
Geht es an die Umsetzung, wird das auf alle relevanten Sustainable-Finance-Aspekte und Reportingpflichten abgestimmte ESG-Konzept mit klarer Timeline und definierten Ressourcen schrittweise im Unternehmen implementiert, in bestehende Management-Systeme eingebettet und von einem Reporting-System flankiert.