Ausgehend von der europäischen Zielsetzung, die Wirtschaft zu Klimaneutralität zu transformieren und die Nachhaltigkeit durch den Green Deal zu stärken, werden die Nachhaltigkeitsaspekte berichtspflichtig. Diese Aspekte bestehend aus Environment, Social, Governance (Umwelt, Soziales, verantwortungsvolle Unternehmensführung) werden hierbei bewusst weit ausgelegt.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt als die größte Änderung in der Rechnungslegung seit vielen Jahren. Wenn auch die Kommunikation über die Aktivitäten zur Nachhaltigkeit unter Marketingaspekten erfolgt, die Berichterstattung darüber ist Bestandteil der Rechnungslegung, somit entsprechend gesetzlich verankert und selbstredend für die verpflichteten Unternehmen prüfungspflichtig.
Darüber hinaus wird der Blickwinkel verändert, während der Jahresabschluss das Unternehmens als Ganzes abbildet, umfasst die Nachhaltigkeitsbetrachtung auch die Wertschöpfungsketten und die Produktlebenszyklen.
Indirekte Verpflichtung für mittelständische Unternehmen
Wenn neben den kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 auch die großen Kapitalgesellschaften und alle zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unternehmen zur eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen, ergeben sich weitreichende Berichtspflichten an kleine und mittlere Unternehmen. Diese resultieren aus der ab 2025 deutlich höhere Anzahl von direkt verpflichteten Unternehmen, die für ihre Berichtspflichten ihre Wertschöpfungskette betrachten und über diesen Weg Informationsansprüche stellen. Über die Überwachung der Lieferkette eines verpflichteten Unternehmens werden sich nach unserer Einschätzung eine Vielzahl von Unternehmen mit der Erhebung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen beschäftigen müssen.
Hinzu kommt, dass durch die Regulierung der Finanzwirtschaft unter dem Stichwort Sustainable Finance die Finanz- und Versicherungswirtschaft konsequent Informationen über die Nachhaltigkeitsentwicklung ihrer Kunden einfordern (müssen).
Wesentlichkeit als Herzstück
Die Komplexität der Anforderungen und die Vielzahl von Nachhaltigkeitsaspekten stellen die Unternehmen vor entsprechend große Herausforderungen. Neben der reinen Pflichterfüllung sollten Unternehmen die Aktivitäten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Weiterentwicklung ihres Unternehmens nutzen. Die Themen gute Unternehmensführung, Soziales und Umwelt werden in den allermeisten Unternehmen bereits aktiv gestaltet. Hierauf lässt sich also gut aufsetzen – für die Weiterentwicklung und für die Berichterstattung.
Somit basiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einem Nachhaltigkeitsmanagement. Beides lässt sich gut in das Managementsystem eines Unternehmens einbinden. Grundlage hierfür kann eine Roadmap sein, die die Etablierung plant und die wesentlichen Bereiche strukturiert.
Auf diesem Weg lassen sich die Berichtspflichten identifizieren, die sich aus der so genannten doppelten Wesentlichkeit ergeben. Diese doppelte Wesentlichkeit betrachtet zum einen die Outside – In – Perspektive und beleuchtet die Risiken und Chance analog der Finanzberichterstattung. Dies entspricht der gewohnten Sichtweise von Gesellschaftern und Banken als Kapitalgeber. Zum anderen besteht die Inside – Out- Perspektive. Diese betrachtet die Auswirkungen des unternehmerischen Handels auf seine Umwelt – also eine Sichtweise der Stakeholder.
Die strukturierte Vorgehensweise ermöglicht es, den hohen Abstraktionsgrad der Regelungen und der vorhandenen Literatur greifbar zu machen und auf das eigene Unternehmen herunterzubrechen. Wenn die Aspekte konkret werden, lässt sich gut mit den resultierenden Fragestellungen umgehen.