Schlauer krisen: Was Krisen-Compliance kann
Herrscht eine Krise, herrscht immer eine Ausnahmesituation. Eine Krise steckt voller straf- und haftungsrechtlicher Risiken für die Unternehmensführung und das Feld an potenziellem Fehlverhalten ist weit. Darum fordert eine solche Situation eine wohlüberlegte und sorgfältige Herangehensweise und einen neuen Blickwinkel von den verantwortlichen Geschäftsführern und Vorständen: In der Krise gelten andere Regeln als im Alltagsgeschäft!
Zeichnet sich eine Krise für ein Unternehmen ab oder steckt es schon mittendrin, kommt es darauf an, schnell und durchdacht die richtigen Schritte zu gehen, um eine Insolvenz oder straf- bzw. haftungsrechtliche Konsequenzen abzuwenden – oder im Falle einer nicht abwendbaren Insolvenz rechtlich korrekt zu agieren. Ein Unternehmen muss die entsprechende Wissens- und Methodenbasis haben, um seine Pflichten zu kennen und mögliche Chancen ergreifen zu können. Und genau hier setzt die Krisen-Compliance an. Sie zeigt in einer Krise die regelkonformen Schritte und Handlungsspielräume auf und unterstützt präventiv das Unternehmen, sich vor einer Krise zu schützen. Die Gründe für eine Krise sind vielfältig – ebenso wie die Haftungsrisiken, die sich daraus ergeben.
Ganz vorn bei den Risiken: Die Insolvenzverschleppung
Häufig droht die Krise durch einen Liquiditätsengpass, der zur Zahlungsunfähigkeit führen kann. Tritt bei einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit ein oder überschuldet es sich, wird bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter gemäß § 17 InsO automatisch eine Insolvenzantragspflicht ausgelöst. Die verantwortlichen Geschäftsführer und Vorstände sind dazu verpflichtet, unverzüglich, in zulässigen Fällen spätestens aber innerhalb einer 3-Wochen-Frist, einen Insolvenzantrag zu stellen. Aufgabe der Krisen-Compliance ist es, die Insolvenzgründe zu überwachen, zu prüfen und zu dokumentieren – sonst besteht das Risiko einer Insolvenzverschleppung. Weitere Risiken in einer akuten Krise sind Bankrott, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Eingehungsbetrug und Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigungen. zu beachten haben. Die Krisen-Compliance zeigt hier die insolvenz- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten und die richtigen Schritte auf. So können auch unwissentliche Pflichtverstöße vermieden und das Haftungsrisiko der Geschäftsleistungsorgane oder des Aufsichtsrates sehr deutlich reduziert werden.
Das Ruder rechtzeitig rumreißen
Doch damit es gar nicht erst zu einer Krise kommt, sorgt die Krisen-Compliance in Verbindung mit dem Risikomanagement und einem Frühwarnsystem dafür, dass im Vorfeld noch ausreichend strategischer, personeller der organisatorischer Handlungsspielraum bleibt. Das Frühwarnsystem ist seit dem 1. Januar 2021 in § 1 StaRUG gesetzlich verankert. Es verpflichtet Geschäftsleiter und Überwachungsorgane zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Das Frühwarnsystem wacht fortlaufend über die Entwicklungen und schlägt Alarm, wenn sich für ein Unternehmen eine Krise anbahnt. Sie kann sich zum Beispiel abzeichnen, wenn sich ein Markt im Umbruch befindet und große Veränderungen zu erwarten sind. Oder wenn ein Kunde seinen Zahlungen nicht nachkommt und die eigene Liquidität in Engpässe gerät. Im Fokus der Prävention steht die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Da viele Insolvenztatbestände aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens entstehen, ist es wichtig, die Liquidität immer im Blick zu haben. Schon beim kleinsten Anzeichen einer drohenden Krise, sollte die Liquidität des Unternehmens professionell geprüft werden. Darüber hinaus sorgen durchdachte Strategien und Notfallpläne dafür, dass in turbulenten Zeiten wohlüberlegte und für das Unternehmen überlebenswichtige Entscheidungen mit kühlem Kopf getroffen werden können.