Familienangehörige oder Eltern dürfen für volljährige Personen im Vorsorge- oder im Notfall nicht automatisch vollumfänglich und dauerhaft entscheiden oder handeln. Das Gleiche gilt auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Was im privaten Bereich weitreichende Auswirkungen haben kann, kann für ein Unternehmen ernsthafte Probleme mit sich bringen. Wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer ausfällt und bestimmte Rollen nicht mehr ausführen kann, muss dies ein anderer tun. Sobald es an die privatautonomen Befugnisse eines Menschen geht, wir uns gedanklich also nicht innerhalb organisatorischer Strukturen befinden, ist dies nur möglich, wenn es einen Bevollmächtigten gibt.
Rechtsverbindliche Vertretung durch einen Bevollmächtigen
Ein Bevollmächtigter vertritt eine Person rechtsverbindlich. Somit benötigen Einzelunternehmer, Komplementäre, Kommanditisten, Gesellschafter, Aktionäre, usw. eine bevollmächtigte Person, wenn sie möchte, dass im Falle der Verhinderung ihre Rechte wahrgenommen und ihre Pflichten erfüllt werden.
Mit der richtigen Vorsorgevollmacht wird nicht nur festgelegt, wer einen vertreten soll, sondern auch wie der Bevollmächtigte handeln soll. So wird es möglich, einem Bevollmächtigen bereits bei der Erteilung der Vollmacht einen Handlungsrahmen oder konkrete Handlungsanweisungen zu geben. Somit wird sichergestellt, dass dieser Wille erklärt, wenn die Vollmacht ausgeübt wird.
Vollmacht werden angepasst, wenn sich Rahmenbedingungen ändern
An dieser Stelle wird deutlich, warum wir nicht von einer Vorsorgevollmacht oder einer Unternehmervollmacht sprechen. Wir adressieren das Vorsorgemanagement, weil sich die jeweiligen Handlungsrahmen und Handlungsanweisungen an den Bevollmächtigten über die Zeit verändern. So ist es Teil der Risikovorsorge eines Unternehmers, die Vollmacht anzupassen, wenn sich die Rahmenbindungen in seinem Unternehmen verändert haben. Dies gilt für alle Rollen, die eine Person einnimmt. Wenn die Umsetzung einer Wachstumsstrategie, die mit einem nennenswerten Investitionsvolumen verbunden ist, vor einigen Jahren im Vordergrund stand, kann heute die Zielsetzung Konsolidierung heißen und mit der Reduzierung des Investitionsvolumens verbunden sein. Wenn der Bevollmächtige keine klare Information über die Zielsetzung des Vollmachtgebers hat, wird eine Ausübung der Vollmacht nach dem Willen des Unternehmers nicht möglich sein.
Insbesondere bei komplexeren Unternehmensstrukturen ist eine Abstimmung aller rechtlichen Rahmenbedingen aufeinander unerlässlich. Wir erleben es leider immer wieder, dass z.B. ein Mehrheitsgesellschafter einer GmbH zwar einen Bevollmächtigten bestellt hat, aber die Satzung dieser GmbH die Vertretung eines Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung ausschließt.
THE MAK’ED TEAM berät mittelständische Unternehmer und Unternehmerinnen in Fragen des Vorsorgemanagements. Zusammen mit unserem Partner Jura Direkt GmbH mit Sitz in Nürnberg werden rechtssichere Vorsorgevollmachten erstellt. Die Grundlage für die Ausgestaltung der Vollmachten konzipiert THE MAK’ED TEAM mit Unternehmern und der Unternehmerfamilie unter Einbindung der Konstellation im Unternehmen bzw. in der Unternehmensgruppe. Somit können Unternehmerinnen und Unternehmen festlegen, wie im Falle ihrer Verhinderung durch einen Bevollmächtigten agiert werden soll. Somit wird nicht nur mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Wille des Vollmachtgebers umgesetzt, sondern der Familie wird eine Struktur vorgegeben, in der sie agieren kann. Dies ist in emotional belastenden Lebensphasen eine großer Vorteil – für die Familie und für das Unternehmen.