„Die Gespräche zu unserem Wachstums- und Sanierungskonzept waren mit Finanzierern sowie mit Gesellschaftern weit fortgeschritten, konnten jedoch nicht zeitgerecht abgeschlossen werden“, so Elsässer. „Wir wollen und werden jedoch die Aufbruchstimmung in der Belegschaft und bei unseren Kunden in unsere nach wie vor führenden Produkte nutzen. Somit ist das Schutzschirmverfahren ein mehr als geeignetes Instrument, um eine erfolgreiche Sanierung zu gestalten“. Die Gesellschafterseite plant nun, über das Schutzschirmverfahren das Wachstums- und Sanierungskonzept zu unterstützen, um eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens zu ermöglichen.
Das Marktumfeld für Verkaufsfahrzeuge war in jüngster Vergangenheit durch weitere Auflagen, Regularien und Verunsicherungen im Rahmen der öffentlichen Debatten um die Zukunft von Dieselfahrzeugen geprägt. Dieser Entwicklung zum Trotz konnte BORCO-HÖHNS rund um die Hausmesse Anfang März 2019 Bestands- und Neukunden vom Produkt des Qualitätsführers begeistern, was den März zu einem der verkaufsstärksten Monate in der Unternehmensgeschichte machte.
„Mit der Umsetzung unseres Zukunftskonzepts werden wir unsere Position als Branchenprimus in Deutschland kurzfristig und in Europa mittelfristig weiter ausbauen können.“, ergänzt Dr. Alexander Starnecker.
Die Geschäftsführung von BORCO-HÖHNS hat am 10. April 2019 beim zuständigen Amtsgericht in Walsrode ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das Gericht hat daraufhin Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN zum vorläufigen Sachwalter für die Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG, die Heineke-Borco GmbH & Co. KG sowie die Hinrich Heineke GmbH bestellt.
BORCO-HÖHNS erwirtschaftete zuletzt einen durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 30 Millionen Euro.