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Britischer Pensions Regulator überwacht grenzüberschreitend

Pensionspläne komplexes Aktionsfeld bei Restrukturierungsprojekten / Risikobewusstsein deutscher Sanierer schärfen / Richter Gonzalez: Rechtzeitig außergerichtlich vorbereiten und strukturieren

(PresseBox) (Frankfurt a.M./ Berlin, )
„Die belgische Muttergesellschaft schickt ihre britische Tochter in die Insolvenz. Ziel dieser Vorgehensweise war es, sich die Vermögenswerte aus der Insolvenz heraus zu sichern und sich ‚mal eben‘ der Pensionsverpflichtungen für die britische Gesellschaft zu entledigen“, skizziert Andreas Lehmann, Partner der international tätigen Kanzlei Squire Sanders, das Szenario. „Allerdings hat das belgische Unternehmen und deren Vorstandsvorsitzender die Rechnung ohne den britischen Pensions Regulator gemacht: dieser verlangt von der Muttergesellschaft und deren CEO einen angemessenen Ausgleich für die 23 Millionen britische Pfund, um die der Pensionsplan der englischen Tochtergesellschaft unterfinanziert war.“

Was geht mich der englische Pensions Regulator an?
„Sie können schon seit 2005 nicht mehr sagen: ‚Was geht mich der britische Pensions Regulator an?‘ – so sie diese Institution überhaupt kennen“, warnte Phillip Sutton, Partner in der englischen Pensions Practice von Squire Sanders, die Mitglieder der Turnaround Management Assocation (TMA) Deutschland, des Berufs-Verbands der Restrukturierungs- und Sanierungsexperten in Deutschland, bei deren monatlichen Treffen.

Seit dem Jahr 2005 ist der Pensions Regulator die Regulierungsbehörde für die betriebliche Altersversor-gung im Vereinigten Königreich. Sie soll in erster Linie präventiv tätig werden und auf Missstände aufmerksam machen. „Viele der Pensionspläne in Großbritannien weisen erheblich Defizite in ihrer Finanzierung auf“, so Sutton. „ Eine der vornehmsten Aufgaben des Pensions Regulators ist es, das Risiko für den Pension Protection Fund – vergleichbar dem deutschen Pensionssicherungsverein – zu minimieren.“

Rechtssicherheit für alle wirtschaftlich Beteiligten anstreben
Die Befugnisse des Pensions Regulators seien dabei gerade bei „distressed situations“ oder insolvenznahen Aktionsfeldern sehr weitgehend: „Er kann auch bei Konzerngesellschaften außerhalb des Vereinigten Königreichs tätig werden und die Führungskräfte persönlich verfolgen“, so Sutton weiter.

Auch wenn in den USA oder innerhalb der EU die grenzüberschreitende Reichweite der Befugnisse des Pensions Regulators durchaus noch umstritten seien rät Sutton: „Wenn Sie Rechtssicherheit bei Sanierungen und Restrukturierungen anstreben, dann sollten Sie frühzeitig außergerichtlich eine Vereinbarung mit dem Pensions Regulator suchen – im Interesse aller wirtschaftlich Beteiligten.“

In dem geschilderten Fall konnte die belgische Muttergesellschaft die ursprünglich geforderte Millionenzahlung letztlich deutlich reduzieren. Es gibt jedoch weitere Fälle, bei denen die durch den Pensions Regulator eingeleiteten Untersuchungen zu Zahlungen im dreistelligen Millionenbereich geführt haben.

Rechtzeitig außergerichtlich vorbereiten und strukturieren

Auch der zweite Referent des Abends - der ehrenwerte Richter Arthur J. Gonzalez, als amerikanischer Bundesrichter verantwortlicher Insolvenzrichter in den wichtigsten amerikanischen Großinsolvenzver-fahren wie Enron Corporation (2001), WorldCom (2002) oder Chrysler LLC im Jahr 2009 – bestätigte die Bedeutung, Sanierungspläne rechtzeitig außergerichtlich vorzubereiten und zu strukturieren. Er bestätigte ebenso die Bedeutung der Pensionsverpflichtungen in diesem Zusammenhang: „Im Fall Chrysler betrugen die Pensionsverpflichtungen des Konzerns rund 4 Milliarden Euro – eine große Herausforderung“, so Gonzalez.

Selbst wenn eine außergerichtliche Sanierung – wie im Falle Chrysler – nicht gelingt und der Gang zum Insolvenzrichter unvermeidlich wird, kann im amerikanischen Chapter 11-Verfahren eine schnelle Lösung herbeigeführt werden. Vorausgesetzt, der Reorganisationsplan ist rechtzeitig ausgearbeitet.

„Vom Tag des Insolvenzantrags bis zu dem des rechtswirksamen Verkaufs des Chrysler-Konzerns aus der Insolvenz vergingen nur 42 Tage“ so Gonzalez, der über seine Rolle in diesem Verfahren berichtete und hervorhob, dass in diesem kurzen Zeitraum mehrfach höhere Gerichte über Rechtsmittel gegen von ihm getroffene Entscheidungen zu urteilen hatten – eine in deutschen Insolvenzverfahren nicht vorstellbare Geschwindigkeit des Verfahrensablaufs.

Auf die Frage, ob im Fall Chrysler politischer Druck ausgeübt worden sei, antwortete Gonzalez, er sei durchaus gespannt gewesen, ob vielleicht irgendwann das Telefon läute und „Obama“ mit ihm sprechen wolle. Dies sei aber nicht geschehen, erzählte er mit einem Lächeln. Politischen Druck auf ihn hätte es nicht gegeben.

Die Turnaround Manager Association (TMA) Deutschland
Im Rahmen der Vorgaben der TMA Turnaround Management Association, Chicago, USA, hat sich die Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. zum Ziel gesetzt, in dem Bereich der Unternehmensrestrukturierung und –sanierung sowie der sanierenden Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland unterstützend tätig zu werden und die internationale Zusammenarbeit ihrer derzeit über 200 Mitglieder sowie deren Fortbildung zu fördern.

Weitere Informationen unter www.tma-deutschland.org

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TMA Deutschland, Berufsverband der Restrukturierer und Sanierer
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