Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 436352

tsc.komm l kommunikation meistern Musäusstraße 1 51067 Köln, Germany http://www.tsc-komm.de
Contact Mr Thomas Schulz

Deutsche Sanierungsfälle vergleichen sich lieber im Vereinigten Königreich

schemes of arrangment für bilanzielle Sanierung deutscher Gesellschaften / Außergerichtliche Verfahren sinnvoll und Wert erhaltend / "Ausreichende Verbindung" nach England erforderlich

(PresseBox) (Frankfurt, )
Über 70 Mitglieder und Gäste der Turnaround Management Assocation (TMA) Deutschland haben auf ihrem monatlichen Treffen einmal mehr den Wettstreit der europäischen Rechtssysteme am Beispiel der englischen "schemes of arrangement" diskutiert.

"Wenn ein Brillenhersteller den Ausgleich mit seinen Gläubigern sucht, so zieht es ihn vorsorglich in das Vereinigte Königreich", führte Dr. Frank Nikolaus, Vorsitzender des Präsidiums der TMA, in das aktuelle Thema ein. "Ein scheme of arrangement schien dem Kabelnetzbetreiber Tele Columbus der richtige Weg, um seine Schuldenlast zu bereinigen. Denselben Weg beschritt sodann auch Rodenstock. Beide Unternehmen haben ihre unternehmerische Aktivität in Deutschland, anders etwa als der Automobilzulieferer Schefenacker, der vielbeachtet vor fünf Jahren ein englisches Company Voluntary Arrangement durchlief."

Außergerichtliche Verfahren sinnvoll und Wert erhaltend

"Schemes of arrangements eignen sich für eine außergerichtliche bilanzielle Restrukturierung", erläuterte Dr. Stefan Sax von Clifford Chance. "Durch dieses quasi konsensuale Verfahren eines Vergleichs zwischen den Sanierungsbeteiligten kann ein Unternehmen das Stigma der Insolvenz vermeiden."

Sax betonte, dass bei einem scheme of arrangement immer der Gesellschafter des Unternehmens "mit an Bord sein müsse" und seinen Teil zur Sanierung beizutragen habe.

Gläubigergruppen mit gleich gelagerten wirtschaftlichen Interessen stimmen innerhalb ihrer Kreditklasse mit einer drei Viertel Mehrheit und der einfachen Kopfmehrheit über den vorgeschlagenen Vergleich ab. "Auch das deutsche Schuldverschreibungsgesetz kennt die Bindungswirkung für alle Gläubiger bei Mehrheitsentscheidungen", so Sax weiter. "Nach angelsächsischem Rechtsverständnis verhindert somit bei einem scheme of arrangement die Mehrheitsentscheidung, dass Eigeninteressen von Minderheiten oder Akkordstörern eine finanzielle Neustrukturierung und somit die Zukunft des Unternehmens blockieren."

Die Bindungswirkung für alle Gläubiger wird durch die gesetzliche Vereinbarung im scheme of arrangement, entschieden durch den High Court of Justice, festgelegt.

"Ausreichende Verbindung" nach England erforderlich

"Eine 'ausreichende Verbindung' nach England ist die ebenso notwendige wie hinreichende Anforderung, damit sich englische Gerichte auch bei deutschen Gesellschaften zuständig erklären", erläuterte Dr. Leo Plank von Kirkland Ellis den TMA-Mitgliedern. "Der Sitz des Unternehmens muss dazu nicht wie im Fall Schefenacker nach England verlagert werden."

Kreditverträge nach englischem Recht wurden bislang als "ausreichende Verbindung" akzeptiert, um den englischen Gerichtsstand zu rechtfertigen. Auch wenn die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt sind, das Unternehmen in Deutschland Steuern zahlt und dort auch das hauptsächliche wirtschaftliche Interesse des Betriebs liegt.

Das eigentliche Gerichtsverfahren dauere vier bis sechs Wochen, so Sax und Plank. Einig waren sich beide Anwälte, dass eine gründliche sechs- bis siebenmonatige Vorbereitung unabdingbar sei für ein erfolgreiches scheme of arrangement. "Der High Court of Justice prüft sehr gründlich, ob der Vergleich 'fair and reasonable' ist", berichtet Sax.

Diskussion über außergerichtliche, vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren

Mitglieder und Gäste der TMA waren sich einig, dass ein scheme of arrangement für "vielleicht zehn Prozent der Restrukturierungsfälle" in Frage käme, zumal die Kosten "auch nicht ohne" seien.

Die TMA Deutschland müsse sich allerdings weiterhin vehement für praktikable vor- oder außerinsolvenzliche Sanierungschancen in Deutschland stark machen. "Der Vorschlag eines Schutzschirm-verfahrens im Rahmen der Reform des Insolvenzrechts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so Präsidiumsvorsitzender Nikolaus. "Wir sehen da allerdings noch eine Menge Verbesserungspotenzial, will Deutschland im Wettbewerb der Rechtssysteme bestehen."

Die Turnaround Management Association (TMA) Deutschland

Im Rahmen der Vorgaben der TMA Turnaround Management Association, Chicago (USA), hat sich die Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. zum Ziel gesetzt, in dem Bereich der Unternehmensrestrukturierung und -sanierung sowie der sanierenden Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland unterstützend tätig zu werden und die internationale Zusammenarbeit ihrer derzeit über 200 Mitglieder sowie deren Fortbildung zu fördern.

Weitere Informationen unter www.tma-deutschland.org
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.