"Diese Frage, wie wettbewerbsfähig der Sanierungsstandort Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich ist, beschäftigt uns seit unserer Gründung im Jahr 2006. Rund um das ESUG - das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen - konnten wir viele Vorschläge dazu einbringen. Unser Eindruck ist, dass wir kurz-, mittel- und langfristig dennoch reichliche Baustellen in der deutschen Sanierungslandschaft haben", erläutert Dr. Frank Nikolaus, Vorsitzender des Präsidiums der TMA, am Vorabend der Jahrestagung von Restrukturierungs- und Sanierungspraktikern.
Zwar werde das ESUG ein großer Schritt in die richtige Richtung sein, so Nikolaus. Die Stärkung der Eigenverwaltung, die Stärkung des Insolvenzplanverfahrens, die Stärkung der Gläubiger bei der Auswahl des Insolvenzverwalters habe die TMA schon lange gefordert. Auch sei das Schutzschirmverfahren geeignet, Sanierungsmaßnahmen früher als bislang in Angriff zu nehmen.
Eigenständiges, nicht öffentliches vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
"Das ESUG kommt schon einer Zeitenwende gleich. Erst ein echter Schutzschirm in einem eigenständigen, nicht öffentlichen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren brächte uns jedoch international auf Augenhöhe mit wichtigen Industrieländern. Dann hätten Unternehmen eine Chance, sich mit Gläubigergruppen zu verständigen und 'Windhundrennen' aller Gläubiger zu verhindern", so Nikolaus weiter.
Auf der Jahrestagung der TMA Deutschland wollen die Teilnehmer über Verfahren diskutieren, um mit Mehrheitsprinzip Finanzschulden und Altlasten restrukturieren zu können. International tätige Investoren und Gläubiger könnten erfahrungsgemäß nicht nachvollziehen, wieso das Schuldverschreibungsgesetz auf Anleihegläubiger beschränkt sei. Darüber hinaus sein ihnen unklar, wie die Überschuldung als Antragsgrund, wie Lizenzen in der Insolvenz oder wie Fixgeschäfte und Finanzleistungen zu bewerten und handhaben seien.
"Letztendlich diskutieren wir darüber, welche Auswirkungen unsere Sanierungskultur auf die Neigung von Gläubigern haben wird, überhaupt noch notleidende deutsche Unternehmen vor oder in der Insolvenz unter Anwendung des deutschen Rechts zu restrukturieren", so Nikolaus am Vorabend der TMA-Jahrestagung.
Qualifizierung und Zertifizierung von Sanierungsberatern diskutieren
Überdies wird sich die TMA anlässlich ihrer Tagung mit der Frage der Qualifizierung und praktischen Ausbildung von Sanierungsberatern beschäftigen. Von verschiedenen Seiten sind Forderungen nach einer Zertifizierung aufgekommen, über deren Notwendigkeit und Ausgestaltung ergebnisoffen diskutiert werden soll.
Die Turnaround Management Association (TMA) Deutschland
Im Rahmen der Vorgaben der TMA Turnaround Management Association, Chicago, USA, hat sich die Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. zum Ziel gesetzt, in dem Bereich der Unternehmensrestrukturierung und -sanierung sowie der sanierenden Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland unterstützend tätig zu werden und die internationale Zusammenarbeit ihrer derzeit über 200 Mitglieder sowie deren Fortbildung zu fördern.
Weitere Informationen unter www.tma-deutschland.org