Dies erklärten die beiden Geschäftsführer der Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG, Andreas Elsässer und Dr. Alexander Starnecker, den rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erbauers von Verkaufsfahrzeugen und -anhängern heute in einer Belegschaftsversammlung. Der Gläubigerausschuss und der vorläufige Sachwalter haben dieser Vorgehensweise bereits zugestimmt.
Der Investor ist die Gesellschaft für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen mbH (GBU) mit Sitz in Vechta. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Der Kaufvertrag steht noch unter den Bedingungen, dass das Kartellamt der Übernahme von BORCO-HÖHNS zustimmt und ein Haustarifvertrag abgeschlossen wird, der den aktuellen Herausforderungen des Unternehmens Rechnung trägt.
„Wie angekündigt hat die Gesellschafterseite das Wachstums- und Sanierungskonzept weiter unterstützt, um eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens zu ermöglichen“, so Elsässer. „Es war richtig und wichtig, sich rechtzeitig für ein Schutzschirmverfahren zu entscheiden“.
„Die Belegschaft ist hoch motiviert, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterhin konstruktiv einzubringen. BORCO-HÖHNS ist auf einem guten Weg“, ergänzt Starnecker.
Die Geschäftsführung von BORCO-HÖHNS hat am 10. April 2019 beim zuständigen Amtsgericht in Walsrode ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das Gericht hat daraufhin Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN zum vorläufigen Sachwalter für die Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG, die Heineke-Borco GmbH & Co. KG sowie die Hinrich Heineke GmbH bestellt. Die Eröffnung des Verfahrens wird zum 1. Juli 2019 erwartet.
BORCO-HÖHNS erwirtschaftete zuletzt einen durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 30 Millionen Euro.