Die in der Eigenverwaltung erarbeitete Unternehmensplanung gewährleistet die positive Fortsetzung des Geschäftsbetriebs und wurde durch externe Aufsichtsgremien bestätigt. „Die langjährigen Beziehungen zu unseren Kunden und Lieferanten haben sich in dieser schwierigen Situation als außergewöhnlich belast- bar dargestellt. Viele Kunden, Zulieferer und Dienstleister unterstützen uns aktiv in diesem Prozess. Dies auch an Stellen, die wir in dieser Form nicht erwartet hätten.“, so Jörg Schoening, Geschäftsführer der Testrut (DE) GmbH. Weiter führt er aus: „Ein besonderer Dank geht nicht nur an unsere Geschäftspartner, sondern insbesondere an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die teilweise in den vergangenen Wochen über sich hinausgewachsen sind und die aktuellen Herausforderungen positiv angenommen haben.“
Das zuständige Amtsgericht hatte Dr. Andreas Röpke von der Kanzlei hrm, Henneke Röpke Rechtsanwälte, zum 1. November 2018 zum Sachwalter bestellt und die Eigenverwaltung für die beiden TESTRUT-Gesellschaften angeordnet. Die eingeleitete Restrukturierung wird für beide Gesellschaften auch in den nun eröffneten Verfahren, in denen Löhne und Gehälter für rund 130 Beschäftigte in Wesel und 50 in Triptis (Thüringen) nun wieder regulär durch die Gesellschaften gezahlt werden, planmäßig fortgeführt.
Als Generalbevollmächtigter bleibt Rolf Weidmann, der von Anwälten der Sozietät GÖRG aus Essen unterstützt wird, in den eröffneten Verfahren an Bord. „In den zurückliegenden Wochen konnten wir sehr stark das handelsspezifische Know-how der Sozietät GÖRG einbringen, den Geschäftsbetrieb stabilisieren, fortführen und somit die Arbeitsplätze erhalten. Der Geschäftsführung haben wir den Rücken für Tagesgeschäft und die strategische Weiterentwicklung freigehalten.“, erläutert Weidmann.
„Damit konnten wir einen wesentlichen Grundstein für die anstehende Saison 2019 legen und unsere breite Kundenbasis auch weit darüber hinaus absichern. Bereits heute sind wir mit der Konzeption der Folgesaison beschäftigt.“, ergänzt Schoening.
Regelinsolvenzverfahren über Vermögen der Robert Testrut GmbH & Co. KG
Über das Vermögen der Robert Testrut GmbH & Co. KG hat das zuständige Insolvenzgericht Dr. Andreas Röpke antragsgemäß zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb dieser Gesellschaft mit zwölf Beschäftigten muss kurzfristig eingestellt werden.
Zum Hintergrund der Entscheidung: Die Robert Testrut GmbH & Co. KG hatte sich in den vergangenen Jahren erfolgreich auf die Zusammenarbeit mit einem namhaften Discounter spezialisiert. Für die Saison 2018 hatte die Gesellschaft als Pilot-Lieferant ein neues Geschäftsmodell bedient und die gesamte Prozesskette mit umfassenden Dienstleistungen bis hin zur Lieferung an den Endverbraucher abgedeckt. Die von der Robert Testrut GmbH & Co KG vorgehaltene Saisonware, insbesondere handelte es sich dabei um Gartenmöbel, wurde nicht wie geplant abgenommen. Dies hatte letztendlich auch zu dem Liquiditätsengpass der weiteren Unternehmen der Testrut-Gruppe beigetragen.
„Besonders nachdenklich macht, dass die kritische Situation für die Robert Testrut GmbH & Co KG nach fast 20 Jahren der Zusammenarbeit und im Rahmen einer strategischen Partnerschaft der Parteien eingetreten ist“, ergänzt Robert Testrut, Geschäftsführer der Gesellschaft.
Röpke: „Eine Fortführung der Geschäftsbeziehung und damit auch des Geschäftsbetriebs der Robert Testrut GmbH & Co KG ist unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich.“