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TMA fordert vorinsolvenzliche Sanierungs- oder Moderationsverfahren

Schutzschirmverfahren schon in der Krise? / Goodwill des Unternehmens zu erhalten ist wichtiger als Gleichbehandlung / Brauchen weiteren Schraubenschlüssel im Werkzeugkasten

(PresseBox) (Frankfurt a.M./Hamburg, )
Ist das neue Schutzschirmverfahren nur wenige Wochen nach seiner Einführung schon in der Krise? Diese Frage stellten sich die über 40 Mitglieder der Turnaround Management Assocation (TMA) Deutschland, des Berufsverbands der Restrukturierungs- und Sanierungsexperten, auf ihrem monatlichen Treffen. Im Fokus der Debatte standen die Risiken und die Akzeptanz des Schutzschirmverfahrens. Vom Gesetzgeber seit 1. März 2012 als Epochenwende und starker Anreiz für Unternehmer gedacht, frühzeitig ein gesetzlich gerichtlich überwachtes Sanierungsverfahren anzustreben, sahen viele TMA-Mitglieder den Schutzschirm kritisch.

"Auch unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen darf ein Unternehmer eine fällige oder fällig gestellte Forderung eines Finanzgläubigers nicht unbezahlt lassen, während er die Putzkolonne, den IT-Servicer oder den Tier-One-Lieferant noch bezahlt", erläuterte Dr. Frank Nikolaus, Vorsitzender des Präsidiums der TMA, die ökonomische Herausforderung. "Dabei belegen zahlreiche finanzwirtschaftliche Studien längst, dass eine unterschiedslose Zahlungseinstellung dem Unternehmenswert weit mehr schadet als ein selektives, bestenfalls diskretes Moratorium."

Goodwill des Unternehmens zu erhalten ist wichtiger als Gleichbehandlung

Für das seit 1. März 2012 ermöglichte Schutzschirmverfahren muss zunächst ein Insolvenzantrag gestellt werden. Neben zahlreichen Haftungsrisiken für Vorstand oder Geschäftsführung wie auch Berater wird dieser Antrag in der Praxis zur sofortigen Zahlungseinstellung führen und den Goodwill des Unternehmens zerstören.

"Dabei streben Finanzgläubiger keinen Schutz vor Ungleichbehandlung an, sondern ein mögliches diskretes Verfahren, das den Goodwill des Unternehmens nicht zerstört und doch ein Zwangselement enthält, um Akkordstörer in den eigenen Reihen auszuschalten", erklärte Wolfgang Topp von der HSH Nordbank und stellte entsprechende Eckpunkte für ein vorinsolvenzliches Sanierungs- oder Moderationsverfahren aus Sicht der Finanzgläubiger vor.

Um in ein entsprechendes Verfahren einzutreten müssten die Sanierungschancen ermittelt sein und dabei der Saldo der Ein- und Auszahlungen, die für den Unterhalt der Unternehmenssubstanz relevant seien (Substanz-Erhaltungs-Cash-Flow), die entscheidende Kennziffer werden.

Es dürfe in Sanierungsverfahren kein allgemeines Zahlungsverbot und Unsicherheiten über Sicherungsrechte geben. Vielmehr müsse das Unternehmen die Chance haben, wesentliche Sanierungsbeteiligte auf einen "automatischen Standstill" zu verpflichten. Sonstige Sanierungsbeteiligte sollten dazu verpflichtet werden, die Sanierungsanstrengungen zu den bisherigen Konditionen "weiter positiv zu begleiten". Die gesamten Sanierungsbeteiligten dürften über keine Handhabe verfügen, in dieser Phase "aus Anlass" zu kündigen.

Unternehmen und die wesentlichen Sanierungsbeteiligten müssten grundsätzlich gemeinsam entscheiden, wer als Reorganisationsberater oder Moderator fungieren soll. Dabei dürfe das vorsinsolvenzliche Sanierungsverfahren oder auch ein Moderationsverfahren "keine Öffentlichkeitswirkung" entfalten, "möglichst diskret" durchgeführt werden.

Die TMA Deutschland fordert seit mehreren Jahren einen "echten Schutzschirm, der die Zahlungsfähigkeit differenziert in mehreren Eskalationsstufen definiert und in einem diskreteren als dem herkömmlichen Insolvenzverfahren abläuft". Dies entspreche international üblichen Standards. Unter diesen Rahmenbedingungen sei ein echtes vorinsolvenzliches Sanierungs- oder Moderationsverfahren eine Chance, sich mit Gläubigergruppen zu verständigen und "Windhundrennen" aller Gläubiger zu verhindern.

"Als viertgrößte Wirtschaftsnation der Welt tragen wir noch immer das Postulat der Gläubigergleichbehandlung nach Art einer Monstranz vor uns her", argumentierte Nikolaus. Der Gesetzgeber müsse sich zu einem Paradigmenwechsel durchringen und internationalen Gepflogenheiten entsprechend Vergleichsmöglichkeiten per Mehrheit schaffen. Die Summenmehrheit der Moratoriumsgläubiger oder der wesentlichen Sanierungsgläubiger müsse entscheidend sein, keine Kopfmehrheiten.

"Wir brauchen diesen zusätzlichen Schraubenschlüssel im Werkzeugkasten von Sanierern oder Restrukturierern", ist Topp überzeugt. Dann ließen sich auch die komplexen Herausforderungen des Rechtsschutzes für alle Beteiligten oder des Schutzes vor Missbrauch des angestrebten Sanierungs- oder Moderationsverfahrens pragmatisch und fair meistern.

Die Turnaround Management Association (TMA) Deutschland Im Rahmen der Vorgaben der TMA Turnaround Management Association, Chicago (USA), hat sich die Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. zum Ziel gesetzt, in dem Bereich der Unternehmensrestrukturierung und -sanierung sowie der sanierenden Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland unterstützend tätig zu werden und die internationale Zusammenarbeit ihrer derzeit über 200 Mitglieder sowie deren Fortbildung zu fördern.

Weitere Informationen unter www.tma-deutschland.org

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TMA Deutschland I Berufsverband der Restrukturierungs- und Sanierungsexperten
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