Die Förderstipendien an Thüringer Autorinnen und Autoren sollen es Schriftstellern ermöglichen, sich über einen bestimmten Zeitraum ausschließlich ihrem literarischen Werk zu widmen. Entsprechend der Antragslage werden Stipendien für zwei bis sechs Monate in Höhe von monatlich bis zu 750 Euro vergeben. Damit sollen vor allem junge Autoren in ihrem künstlerischen Schaffen ermutigt werden. Die Vorhaben sollten sich durch künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Die Arbeitsstipendien beschränken sich auf Autorinnen und Autoren, deren regelmäßiger Verdienst aus nichtselbständiger, nichtkünstlerischer Arbeit 1.280 Euro im Monat nicht überschreitet. Einzureichen sind Lebenslauf, Bibliographie, Beschreibung des schriftstellerischen Vorhabens und eine Leseprobe (nicht mehr als 10 Seiten).
Auch Bildende Künstlerinnen und Künstler haben in Thüringen die Möglichkeit, sich um ein Arbeitsstipendien für 2008 zu bewerben. Das Thüringer Kultusministerium und die Kunstförderung der SparkassenVersicherung "Art Regio" lobt diese Arbeitsstipendien für die Dauer von 12 Monaten aus. Es werden vier Stipendien mit einem jährlichen Betrag von jeweils 7.362 Euro vergeben. Die Arbeitsstipendien beschränken sich auf Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz (Stichtag 01.01.2007) im Freistaat Thüringen haben. Grundlage für die Vergabe der Arbeitsstipendien ist ein Arbeitskonzept, das den Aspekt einer künstlerischen Weiterentwicklung ausweist. Weitere Kriterien für die Entscheidung sind die bisherige künstlerische Arbeit, Originalität, Kreativität, Innovation und künstlerische Eigenständigkeit der Werke. Bewerbungen erfolgen auf entsprechenden Antragsformularen, die im Kultusministerium erhältlich sind.