Nach der Verwaltungsvorschrift können Investitionen zum Neubau, Ausbau, Umbau sowie Sanierungs- Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Antragsteller für die Förderung im Bereich Kindertagesstätten sind die Gemeinden, für die Kindertagespflege die Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge sind über die örtlichen Träger der Jugendhilfe, die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte, an das Land zu richten. Die zu vergebenden Mittel, die in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt fließen, entsprechen dem Anteil der dort lebenden unter dreijährigen Kinder. Das Land entscheidet über die Vergabe der Mittel auf der Grundlage der Bewertung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Diese legen unter Berücksichtigung ihrer Bedarfspläne und der Dringlichkeit Prioritäten fest. Diese richten sich nach dem Stand des Ausbaus der Plätze, der Anzahl der Kinder und dem Bedarf an Plätzen.
In Thüringen besuchen insgesamt 19.268 der unter dreijährigen Kinder eine Kindertages- oder eine Tagespflegeeinrichtung (Stand 2006). Das entspricht 37,8 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe. Im Bundesdurchschnitt sind es 13,4 Prozent, in den alten Ländern nur rund 7,8 Prozent. Damit hat der Freistaat den durch die Bundesregierung angestrebten Ausbaugrad von 35 Prozent bereits erreicht. Das nun zur Verfügung stehende Geld wird in den weiteren bedarfsgerechten Ausbau fließen.
Die Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Gefördert werden können alle Projekte, die nach dem 18. Oktober 2007 begonnen wurden. Anträge werden über die Jugendämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte an das Kultusministerium gerichtet. Die Verwaltungsvorschrift sowie das Antragsformular sind im Internetangebot des TKM unter www.thueringen.de/... zu finden.