Grundlage für die Vergabe der Arbeitsstipendien ist ein Arbeitskonzept, das den Aspekt einer künstlerischen Weiterentwicklung ausweist. Weitere Kriterien für die Entscheidung der Jury, die aus den Mitgliedern des Beirats für Bildende Kunst des Thüringer Kultusministeriums besteht, sind die bisherige künstlerische Arbeit, Originalität, Kreativität, Innovation und künstlerische Eigenständigkeit der Werke.
Die Bewerbung erfolgt im schriftlichen Verfahren auf entsprechenden Antragsformularen für den Förderzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010. Die Mappen bzw. Ordner sollten das Format DIN A 4 nicht überschreiten und in rücksendungsfähigen Verpackungen eingereicht werden. Bildende Künstlerinnen und Künstler, die sich um ein Arbeitsstipendium für 2010 bewerben möchten, richten bis zum 31. Oktober 2009 ihre Bewerbung an das
Thüringer Kultusministerium Abteilung Kunst, Kultur und Kirchenangelegenheiten Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt
Antragsformulare und weitergehende Informationen sind im Internet unter www.thueringen.de/... zu finden.