Die neuen Mauttarife setzen sich aus zwei Mautteilsätzen zusammen: einem für die Infrastrukturabgabe und einem für die Kosten der Luftverschmutzung, die die Lkw verursachen. Letzterer ist von der Schadstoffklasse abhängig.
Gleichzeitig wurde ein Mautsatz für schwere Lkw der Schadstoffklasse Euro 6 eingeführt. Für diese modernen Fahrzeuge werden keine Kosten für die Verursachung von Luftverschmutzung berechnet.
So wird die Maut berechnet: Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem Mautsatz je Kilometer, der die Infrastrukturkosten und die Kosten für die verursachte Luftverschmutzung enthält.
• Der Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten unterscheidet zwischen Lkw mit bis zu drei Achsen und Lkw mit vier oder mehr Achsen.
• Der Mautteilsatz der Kosten für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Jedes Fahrzeug wird aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Dabei gilt: Je moderner die Abgastechnik des Lkws ist, desto günstiger wird der Mautteilsatz für die Luftverschmutzung. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 sind in die Kategorie A eingruppiert und zahlen nur die Infrastrukturkosten.
Die neuen Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. und basieren auf den Erkenntnissen des Wegekostengutachtens, das im März 2014 veröffentlicht wurde. Mehr Informationen unter www.toll-collect.de