„Für uns ist es selbstverständlich, die Änderungen der Gefahrgutvorschriften in Komalog schnell umzusetzen und uns die Regelkonformität durch die DEKRA bescheinigen zu lassen“, sagt Karl-Josef Daume, kaufmännischer Leiter der TRANSDATA Software GmbH. Gefahrgutspediteure können sich darauf verlassen, dass die Software immer aktuell ist und sie bei der Einhaltung der ADR unterstützt.
Alle zwei Jahre wird die Gefahrgutverordnung den neuesten Erkenntnissen angepasst. Die aktuellen Änderungen betrafen neben einigen Begrifflichkeiten im Wesentlichen den Gefahrgutdatenstamm. Hier haben sich einige Klassifizierungen geändert und neue UN-Nummern wurden eingeführt. Durch ein Update des Gefahrgutdatenstamms hat TRANSDATA die Neuerungen in die Software eingepflegt. Zusätzlich haben die Entwickler Prüfroutinen bei der Erfassung von Gefahrgut eingebaut. Bei der Eingabe der Daten wird der Benutzer direkt darauf hingewiesen, was zu tun ist, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die DEKRA hat sich bei einem praxisbezogenen Prüfaudit von der Konformität der Software mit den gesetzlichen Regeln überzeugt. Dazu wurden Auftragsdaten aus zufällig ausgewählten fiktiven Fallbeispielen erfasst und der gesamte Transportablauf mit der Anwendung durchlaufen. Im Ergebnis entsprechen die Gefahrgutmodule von Komalog für Windows sowie Komalog SaaS den Anforderungen des ADR 2017.