Strukturell erfolgt eine Vereinigung
• des Energieeinspargesetzes EnEG,
• der Energieeinsparverordnung EnEV und
• des ErneuerbareEnergienWärmegesetzes EEWärmeG
zu einem neuen Gebäudeenergiegesetzes GEG 2020. Anlass bietet zum einen die EU-Gebäuderichtlinie, die Anforderungen eines Niedrigstenergiegebäudes an Neubauten ab 2019/2021 richtet. Weiterhin sollen bisher bestehende Diskrepanzen aus der EnEV und dem EEWärmeG ausgeräumt werden.
Seminarinhalt bilden die Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die daraus resultierenden Änderungen gegenüber den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen.
Insbesondere werden hier die Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten, die veränderten Regelungen für Bestandsbauten bei Gebäudeerweiterungen und Nutzungsänderungen und die Umstellung der Energieausweise thematisiert und anhand von Beispielen erläutert.
Ziel des Seminars ist die grundsätzliche Vermittlung der Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die Darstellung und Diskussion aller daraus resultierenden Änderungen mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis.
Gerne diskutieren wir Ihre Fragestellungen, auch mit den anderen Teilnehmern. Bringen Sie Ihre Fragen mit!