PPA ist als ein Sammelbegriff für zivilrechtliche Verträge im Stromsektor zu verstehen. Ein PPA (zu Deutsch „Stromkaufvereinbarung“) ist ein oft über einen längeren Zeitraum ausgehandelter Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien. Klassisch sind hier Verträge zwischen Stromproduzenten und direktem Stromverbraucher. Auch Händler und Energieversorger können hier Partner des Erzeugers werden. Durch die bilateral ausgehandelten PPA-Verträge entstehen feste Partnerschaften, die die Energiewende vorantreiben. Der Unterschied zu klassischen Direktvermarktungs- oder Stromhandelsverträgen liegt in einer üblicherweise langen Vertragslaufzeit, der Weitergabe der Grünstromeigenschaft (Herkunftsnachweise) sowie ggf. einem regionalen Bezug.
Die Motivation zur Anwendung von PPAs sind vielfältig: Ziele sind zum einen eine langfristige Preisabsicherung und ein wirtschaftlicher (Weiter-)Betrieb der Anlagen. Sowohl für neue als auch aus dem EEG fallende Anlagen sind PPAs interessant, auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Stromnachfrage, fallender EEG-Vergütungen und der Preisvolatilität an den Märkten.
Zudem kommen die Parteien mit dem Betrieb der EE-Anlagen der Forderung oder Selbstverpflichtung nach mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz nach. PPAs sind damit eine effiziente Möglichkeit, Unternehmen und Großverbraucher klimaneutral und wirtschaftlich mit Strom zu versorgen.
Das Seminar zeigt den rechtlichen und energiewirtschaftlichen Hintergrund der PPA-Verträge und geht im Detail auf Vertragsarten, Wirtschaftlichkeit, Geschäftsmodelle und Beispiele ein.
Mit dem gewonnenen Wissen ist es den Teilnehmern möglich, die eigenen Potenziale zu eruieren, Chancen und Risiken fundiert zu hinterfragen und in die Aushandlung von PPA einzusteigen.