Grundlage des Bruttolohns bzw. Bruttogehalts sind zum einen die tarifvertraglichen Bestimmungen (sofern der Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterliegt) sowie darüber hinausgehend die diesbezüglichen Regelungen im Arbeitsvertrag, der vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitskraft geschlossen wird. Zudem kann die Bemessung und Zahlung von Lohn-/Gehaltskomponenten in betriebsinternen Vereinbarungen geregelt sein. Für dieses Jahr kann der Brutto Rechner 2012 benutzt werden, um den Nettolohn mit allen Gesetzesänderungen zu berechnen.
Der Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt setzt sich zum einen aus dem monatlichen Grundgehalt zusammen. Das Grundgehalt ist der Mindestbetrag, mit dem die Arbeitskraft zum vereinbarten Gehaltszahlungszeitpunkt - in der Regel am Monatsende - rechnen kann. Das Grundgehalt kann ein fest vereinbarter Betrag sein (Fixum), der sich im Wesentlichen aus der betriebsinternen Stellenbewertung, der Einordnung der bewerteten Stelle in die tarifliche bzw. betriebliche Gehaltsstruktur sowie der Qualifikation der Arbeitskraft ableitet. Denkbar ist auch ein monatlich variabler Betrag, wenn zum Beispiel bei Fertigungsarbeitern der Lohn von der Anzahl gefertigter Stück (Akkordlohn) oder bei Außendienstmitarbeitern die Vergütung von der Anzahl verkaufter Stück (Stückprovision) bzw. des im Monat realisierten Umsatzes (Umsatzprovision) abhängig gemacht wird.
Auch Zuschläge werden berücksichtigt
Zum anderen kann sich der Bruttolohn durch Zuschläge für geleistete Überstunden, Rufbereitschaft oder Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeit oder durch Sonderzahlungen zu bestimmten Anlässen erhöhen. In der Praxis übliche Sonderzahlungen sind beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien bzw. Jahresbonifikationen, Jubiläumszahlungen usw. Der Bruttolohn Rechner ist mit all diesen Parametern bereits programmiert.
Der Bruttolohn bildet die Grundlage für die Bemessung der gesetzlichen Abgaben, d. h. der zu zahlenden gesetzlichen Steuern (d. h. Lohn- und Kirchensteuer) sowie Sozialversicherungsabgaben. In der Regel ist er auch die Basis für Beiträge des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers zur betrieblichen Altersversorgung.