1. Ich habe mir einen neuen Motorradhelm gekauft. Nach der ersten Probefahrt ist mir aufgefallen, dass er doch nicht richtig sitzt. Kann ich den Helm wieder zurückschicken?
Dr. Carsten Föhlisch: Der Händler ist verpflichtet die Ware zurücknehmen, wenn sie zum Beispiel nicht passt. Innerhalb von 14 Tagen könenn Sie ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Helm zurücksenden. Das Probieren ist im Rahmen des Widerrufsrechtes wertersatzfrei möglich. Allerdings ist hierfür nicht erforderlich, eine Probefahrt zu machen, denn die Größe kann auch zu Hause geprüft werden. Der Händler kann daher Wertersatz für eventuelle Verunreinigungen (z. B. Insekten, Schweiß) bzw. Beschädigungen (z. B. Steinschläge, Kratzer) verlangen. Je nach Ausmaß kann der Wertersatz bis zu 100 Prozent des Kaufpreises betragen.
2. Ich habe eine Hecktasche per Vorkasse bezahlt. Leider kann ich sie nicht an mein Motorrad montieren, da sie defekt geliefert wurde. Was nun?
Dr. Carsten Föhlisch: Sie haben ein Gewährleistungsrecht, welches Sie bei Defekt einer Ware gegenüber dem Händler ausüben können. Das bedeutet, Sie müssen sich an den Händler wenden und können wählen, ob Sie Reparatur oder Neulieferung einer mangelfreien Ware haben möchten. Eine Rückerstattung des Geldes kommt erst in Frage, wenn die Nacherfüllung zweimal scheitert. Daher ist es in vielen Fällen günstiger, direkt das Widerrufsrecht auszuüben. Sie erhalten dann ohne jede Begründung direkt den Kaufpreis zurück. Einziger Nachteil: Anders als beim Gewährleistungsanspruch müssen Sie beim Widerrufsrecht die Rücksendekosten tragen, wenn der Händler diese nicht freiwillig übernimmt.
3. Ich habe mir kurzfristig eine neue Lederkombi für meinen Wochenendausflug per Express bestellt. Die Lieferung kam zwei Wochen später an. In der Zwischenzeit habe ich woanders eingekauft. Muss ich die Lieferung jetzt noch annehmen?
Dr. Carsten Föhlisch: Online-Shops sind dazu verpflichtet, Lieferzeiten bei Produkten zu nennen. Wenn ein Expresszuschlag für die Lieferung gezahlt wird, handelt es sich um einen verbindlchen und nicht ungefähren Liefertermin. An feste Lieferzeiten muss sich der Shop auch halten. Ist das nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, etwa für die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung. Sie müssen die Lieferung jedenfalls nicht annehmen, wenn Sie zuvor wegen der Verspätung zurückgetreten sind. Wichtig: Es muss sich um eine verbindliche Angabe handeln, zum Beispiel „Lieferung bis morgen 20:00 Uhr“. Nicht verbindlich ist beispielsweise die Information „ca. 1-2 Tage“. Zudem müssen Sie den „Rücktritt“ (wegen Lieferverzugs) erklären, nicht den Widerruf (ohne Begründung möglich). Beim Widerruf müssten Sie die Rücksendekosten und Expresszuschkläge selbst tragen und könnten auch keinen Schadensersatz verlangen.