Da habe ich mich wohl verschätzt. Der online bestellte Weihnachtsbaum passt nun doch nicht in mein Wohnzimmer – darf ich ihn zurückgeben?
Dr. Carsten Föhlisch: Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Das Widerrufsrecht wäre nämlich ausgeschlossen, wenn es sich bei geschlagenen Weihnachtsbäumen um schnell verderbliche Ware handelt. Hier muss man sicher nach Art des Baumes unterscheiden. So hält eine Nordmanntanne z.B. über 12 Wochen, sodass man in diesem Fall nicht von verderblicher Ware sprechen kann. Handelt es sich beim bestellten Baum aber um einen Baum mit Wurzeln, greift das Widerrufsrecht auf jeden Fall, der Baum kann also zurückgegeben werden.
So eine Enttäuschung. Auf dem Foto hatte die Nordmanntanne eine volle Form und starke Äste – der gelieferte Baum hat hingegen einen ungleichmäßigen Wuchs und einen leicht schrägen Stamm. Muss der Händler den Baum zurücknehmen und erhalte ich mein Geld zurück?
Dr. Carsten Föhlisch: Entspricht der Baum nicht der Beschreibung oder ist sonst mangelhaft, kann er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gegen einen neuen Baum eingetauscht werden, der Händler muss also einen neuen, der Beschreibung entsprechenden Baum liefern. Alternativ kann auch der Kaufpreis reduziert werden. Ist eine neue Lieferung rechtzeitig zum Weihnachtsfest nicht mehr möglich oder ist auch der nachgelieferte Baum mangelhaft, kann das Geld dafür zurück verlangt werden.
Ärgerlich. Ich habe eine Nordmanntanne bestellt, aber eine Blaufichte zugestellt bekommen. Der Händler muss diese doch bestimmt zurücknehmen, oder?
Dr. Carsten Föhlisch: Wenn die bestellte Nordmanntanne eine Blaufichte ist oder starke Schäden aufweist, greift die gesetzliche Gewährleistung. Man kann den Austausch des Baums verlangen. Wird wiederholt ein stark beschädigter Baum geliefert kann man unter Umständen vom Vertrag zurücktreten und erhält sein Geld zurück.
Wenn ich den Nadelbaum zurückgeben möchte, was muss ich beim Rücktransport beachten?
Dr. Carsten Föhlisch: Hier sind die Bestimmungen in den AGB des Händlers zu beachten. Innerhalb der Widerrufsbelehrung informiert der Händler darüber, ob er die Ware im Widerrufsfall beim Kunden abholt oder ober der Kunde den Baum selbstständig zurücksenden muss. Kann der Baum nicht normal mit der Post zurückgesandt werden, müssen innerhalb der Widerrufsbelehrung außerdem die exakten Kosten für den Rückversand aufgeführt werden. Sind diese Kosten nicht aufgeführt, trägt der Händler die Rücksendekosten.