Wie sollten Akkus gelagert werden?
Für den Transport und die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus empfiehlt Thorsten Kühn die Hinweise des VdS und der Berufsgenossenschaften zu beachten. Die wichtigsten Tipps sind:
- Akkus klar kennzeichnen, damit sie sorgsam behandelt werden
- Pole abkleben bei Transport oder Entsorgung loser Akkus
- Abstände zu brennbaren Materialien und brandgefährdeten Arbeitsstätten einhalten
- Akkus möglichst in einem separaten, isolierten Lagerbereich aufbewahren
- Vorgaben der Versicherung zu brandschutztechnischer Ausstattung umsetzen
Wer haftet bei Unfällen?
Für Verantwortliche in einem Betrieb sei es wichtig, die entsprechenden Merkblätter der Versicherung oder der Berufsgenossenschaft gründlich zu lesen, denn: „In der Regel heißt es bei den Sachversicherern, dass der Versicherungsnehmer alle behördlich, gesetzlich und über den Versicherungsvertrag vereinbarten Auflagen zu erfüllen hat. Und wenn der Versicherer dann Sorgfaltspflichten an die Hand gibt oder sogar selbst spezielle Publikationen entwickelt hat, die der Versicherte nicht beachtet, kann es schnell zu Konflikten kommen“, so Kühn.
Kommt es tatsächlich zu einem Brand, muss ermittelt werden, wer haftbar ist. Hat das Unternehmen keine angemessenen Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen getroffen, verletzt es damit seine Sorgfaltspflicht. Auf der anderen Seite können sich ebenso Kundinnen oder Kunden sowie Beschäftigte durch fahrlässiges Handeln strafbar machen, wenn sie Brandschutz- und Unfallvorkehrungen ignorieren, über die sie ausreichend unterrichtet wurden.
Warum Akkus überhaupt in Brand geraten können und was auf eine defekte Batterie hinweist, erklärt ein aktueller Beitrag im Wissensportal der TÜV NORD Akademie: Link