Arbeitgeber trägt Sorgfaltspflicht
Unregelmäßige Pausen, ständige Erreichbarkeit, fehlende Schutzkleidung – nicht jeder Arbeitgeber nimmt den Schutz seiner Mitarbeiter so genau. Dabei ist er gesetzlich an die Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern gebunden. Kommt er dieser nicht nach, handelt er fahrlässig und muss bei einem Unfall mit einer Geld- oder Haftstrafe rechnen. „Damit es nicht so weit kommt, sollten sich Unternehmen einen besseren Überblick verschaffen und sich nach Arbeitsschutzmanagementsystemen zertifizieren lassen“, rät Gjergj Dojani, Experte für Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland. Während sich OHSAS unter anderem für Fabriken, Büros oder Verwaltungen eignet, wurde der Standard „Sicherheits-Certifikat-Contraktoren“, kurz SCC, für technische Dienstleister der Mineralölindustrie entwickelt. Sowohl OHSAS als auch SCC helfen Unternehmen, Risiken abzuwägen und Arbeitsunfälle zu verhindern.
Arbeitsschutz funktioniert nur beidseitig
Für den Arbeitsschutz sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefordert. „Im Idealfall überlegen Mitarbeiter und Betriebsleitung gemeinsam, wie sie für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen können und was zwingend erforderlich ist“, sagt Gjergj Dojani. Um den Arbeitsschutz weltweit zu vereinheitlichen, arbeitet die Internationale Organisation für Normung (ISO) derzeit an einer neuen Arbeitsschutznorm, der ISO 45001. TÜV Rheinland ist an der Entwicklung beteiligt. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz und OHSAS 18001 gibt es unter www.tuv.com/ohsas.