Auf deutsches Reiserecht achten
Wer sich für eine Sprachreise interessiert, steht vor der Qual der Wahl: viele Anbieter haben sich auf Sprachreisen spezialisiert. Und so stellt sich die Frage, worauf bei der Suche nach einem Anbieter zu achten ist? Eine Orientierungshilfe bietet das DIN-Geprüft-Zeichen von DIN CERTCO. „Bei dieser Zertifizierung nach DIN EN 14804 werden die Anbieter von Sprachreisen nach einem Prüfkatalog überprüft“, erklärt Dana Bodeschu, Expertin für die Zertifizierung von Sprachreisen bei TÜV Rheinland DIN CERTCO. „Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhält der Anbieter das DIN-Geprüft-Zeichen. In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Re-Zertifizierung.“ Ein Augenmerk sollte auch darauf liegen, in welchem Land der Anbieter seinen Geschäftssitz hat „Ist der Geschäftssitz in Deutschland, so tritt auch das deutsche Reiserecht in Kraft. Dies beinhaltet unter anderem auch eine Insolvenzversicherung. Beim Reiserecht in anderen Ländern muss dies nicht der Fall sein“, führt die TÜV Rheinland DIN CERTCO Expertin aus. Wird die Reise über einen Vermittler gebucht, hilft es nachzufragen, welches Reiserecht zur Geltung kommt. Oftmals wird das Reiserecht des Landes angewandt, in dem die Sprachschule ansässig ist.
Ausführliches Informationsmaterial und direktes Nachfragen
Bevor die Reise losgeht, ist es wichtig sich umfassend über die Sprachschule und die inkludierten Leistungen zu informieren. Ein Blick in das Informationsmaterial sollte einen guten Einblick in die Angebote und Leistungen bieten. „Die Unterlagen müssen genaue Angaben zum Veranstalter enthalten, eine Auflistung aller enthaltenen Leistungen, Informationen über die Unterbringung und über die Sprachkurse“, erklärt Dana Bodeschu. „Auch sollte klargestellt werden, wann die Reiseunterlagen zugestellt werden und ob eine Mindestanzahl an Teilnehmern benötigt wird.“ Das bereitgestellte Informationsmaterial bietet Eltern und Schülern eine gute Möglichkeit, einen Vergleich und eine Vorauswahl an Anbietern zu treffen. Dennoch sollte man im Anschluss die Sprachschule auch direkt ansprechen, um Details und unklare Punkte zu klären. Gerade bei minderjährigen Reisenden gibt es einigen Klärungsbedarf: Ist der Transport vom und zum Flughafen mit inbegriffen? Wie werden die Schüler untergebracht? Welche Freizeitmöglichkeiten gibt es und wie werden die Schüler vor Ort betreut? Auch die Teilnehmerstruktur der Sprachreise sollte erfragt werden. Da auch viele Erwachsene Sprachreisen buchen, sollte hier auf die Altersstruktur geachtet werden.
Ziele der Sprachreise vorab festlegen
Besonders wichtig sind die angebotenen Sprachkurse. „Um einen passenden Anbieter auszuwählen, sollten sich Eltern und Schüler Gedanken machen, welche Ziele mit der Sprachreise verbunden sind und wie intensiv die Sprachkurse sein sollen.“, führt Dana Bodeschu aus. „Hier sollte man sich nach den Schwerpunkten der Kurse informieren und einen leistungsgerechten Kurs aussuchen. Ein Einstufungstests ist sinnvoll, um die gesteckten Ziele zu erreichen“. Auch das Reklamationsmanagement sollte genau betrachtet werden: Sind Kurswechsel oder auch der Wechsel der Gastfamilien bei Problemen möglich? Wie wird der Anbieter von bisherigen Teilnehmern bewertet? „Detailliertes Nachfragen hilft bei der Entscheidung und schützt vor Problemen während der Reise“, fasst Dana Bodeschu von TÜV Rheinland DIN CERTCO zusammen. „Wenn die Reise den Schülern gefällt, kommen die positiven Seiten einer Sprachreise zur Geltung: Nicht nur die Sprachkenntnisse werden dabei verbessert, sondern auch das Selbstbewusstsein der Schüler gefördert.“
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