Arbeitsschutz ist kein Selbstzweck
Damit während der Arbeit keine Unfälle passieren, sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gefordert. Im Idealfall erstellen Mitarbeiter und Betriebsleitung gemeinsam eine Gefährdungsbeurteilung und legen zusammen entsprechende Schutzmaßnahmen fest. Das erhöht sowohl die Akzeptanz als auch die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen bei den Mitarbeitern. Zu Problemen führen oft unklare Vertragsbedingungen und Unterbeauftragungen von Tätigkeiten. In diesem Fall empfiehlt es sich, die jeweiligen Tätigkeiten, insbesondere die Verantwortung, genau festzulegen und zu koordinieren. „Hier sind Arbeitsschutzmanagementsystem-Normen wie zum Beispiel SCC unerlässlich“, betont Dojani.
Neue Norm für einheitlichen Arbeitsschutz
Um den Arbeitsschutz weltweit zu vereinheitlichen, arbeitet TÜV Rheinland zurzeit an der Entwicklung einer neuen Arbeitsschutznorm mit. Bisher hat fast jedes Land seine eigene Norm. „Dieser regionale Wildwuchs hört nun auf“, sagt Dojani. Die neue Norm soll für alle Unternehmen gelten – egal, ob Stahlwerk oder Verwaltung. Weltweit soll die neue Norm Gültigkeit haben. Sie löst die „Occupational Health and Safety Assessment Series“, kurz BS OHSAS 18001:2007, aus dem Jahr 2007 ab.