Fehlverhalten nicht stillschweigend tolerieren
„Das Risiko einer Augenverletzung wird unterschätzt. Das gilt insbesondere, wenn Vorgesetzte ein falsches Verhalten wie einen fehlenden Augenschutz zwar registrieren, es aber tolerieren“, sagt Werner Lüth, Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. In Unternehmen werde außerdem oft ein weiterer wichtiger Aspekt vernachlässigt, der wesentlich zur Verbesserung beitragen könne: der Tragekomfort. Zwar erfüllen viele Schutzbrillen die gesetzlichen Vorgaben und tragen das CE-Kennzeichen, dem eine Prüfung beispielsweise durch TÜV Rheinland vorausgeht, doch muss die Schutzbrille auch zum jeweiligen Träger passen. „Wenn die Schutzbrille unangenehm drückt, rutscht oder das Sichtfeld zu weit einengt, ist es nur eine Frage der Zeit, wann der Mitarbeiter lieber darauf verzichtet“, erklärt Lüth. Er empfiehlt deshalb, in einer Pilotphase mehrere Modelle verschiedener Hersteller in der Praxis zu testen und die Rückmeldungen der Mitarbeiter ernst zu nehmen.
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